Bekomme jetzt Krankengeld, kann ich zusätzlich Hartz4 beantragen?

12 Antworten

Hi,

Voraussetzung für das so genannte Arbeitslosengeld II ist die Hilfsbedürftigkeit zunächst des Betroffenen, § 9 SGB II. Hilfsbedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und auch den Lebensunterhalt der mit ihm in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln, z.B. durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder durch Verwertung seines Vermögens, bestreiten kann und auch von dritter Seite, z.B. von Angehörigen oder anderen Sozialversicherungsträgern, nicht die erforderliche Hilfe erhält.

Maßstab für den Lebensunterhalt, der durch die Grundsicherung im SGB II zur Verfügung gestellt werden soll, ist dabei nicht derjenige Lebensunterhalt, den der Betroffene möglicherweise vor seiner Arbeitslosigkeit geführt hat. Gewährleistet soll vielmehr ein vom Bundestag in der Gesetzesbegründung so bezeichnetes „soziokulturelles Minimum“, mit dem dem Betroffenen ein menschenwürdiges Existenzminimum gesichert werden soll. Dass es hier durchaus unterschiedliche Vorstellungen von dem Begriff eines menschenwürdigen Existenzminimums gibt, ist nicht erst seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2010 bekannt, mit dem der Bundesregierung aufgegeben wurde, die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder nach dem SGB II auf ein verfassungskonformes Maß anzuheben.

Hier nachzulesen:

http://www.sozialrecht-ratgeber.de/sozialrecht/hartzIVarbeitslosengeld2/hartzIVarbeitslosengeld2.html

Gruß

A.

Als Hartz-IV-Empfänger würdest Du keine 900 € bekommen...

Schränke Dich eben vorübergehend ein - andre Leute müssen auch mit weniger auskommen.

Und dann sieh zu, dass Du wieder arbeiten kannst - sei froh, dass Du einen gut bezahlten Job hast... Und ALGII kriegen nur Leute, die mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können!

Am ehesten noch Wohngeld, aber ob du Anspruch hast auf ergänzende Leistungen wage ich zu bezweifeln.

wenn dein Krankengeld nicht ausreicht, dann kannst du höchstens beim Sozialamt einen Antrag stellen, ob man dir dort eine kleine Unterstützung gibt. Denn du bist doch nicht Arbeitslos, Oder ? LG

Nein. Es gilt das Subsidaritätsprinzip. Solange Sie Geld von der Krankenkasse erhalten haben Sie keinen Anspruch auf Hartz 4. Sollte ihre Krankheit länger dauern müssen Sie sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen wann das Krankengeld ausläuft. Erst dann können Sie Leistungen bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter beantragen.