Bekomme ich wirklich nur 30€ raus?

4 Antworten

Ohne die Daten Deiner kompletten Steuererklärung zu kennen wird Dir niemand eine seriöse Auskunft geben können!

Wir kennen deine Verhaeltnisse nicht, aber das ist durchaus moeglich. Wieviel Steuern du gezahlt hast, spielt ja erst mal keine Rolle und was heisst, du hast 900 Euro Abzuege? Meinst du mit Sozialversicherungen im Monat oder was? Das spielt ja auch keine Rolle bei der Steuerrueckerstattung. Der Arbeitgeber hat ja schon korrekt abgerechnet.

Die Frage waere ja wohl vielmehr, ob du was abzusetzen hast und was. Nur dadurch koenntest du dein zu versteuerndes Einkommen verringern. Hast du nichts abzusetzen, dann sind 30 Euro schon viel, denn dein Arbeitgeber haette dann ja alles bereits beruecksichtigt, was fuer die Steuer wichtig ist.

Hast du also was abzusetzen, was dein AG noch nicht beruecksichtigen konnte, einen weiten Weg zur Arbeit, Weiterbildungskosten, Gesundheitskosten usw.? Nur das bringt was beim Jahresausgleich.

Das siehst du demnächst, wenn das Finanzamt dir deinen Einkommensteuerbescheid schickt.

Nahezu jede Einkommensteuererklärung ist so einmalig wie die Fingerabdrücke der Menschheit. Ein Pauschalurteil "aus der Ferne" ist daher schlecht möglich.

Grundsätzlich solltest du dich über dieses Ergebnis "eigentlich freuen".

Denn wer bspw. aufgrund seiner hohen absetzbaren Werbungskosten von 5.000 € vom Finanzamt 1.500-2000€ zurück erhält, hat ja noch mind. 3.000 € unersetzt selbst zu tragen..

Unterm Strich rechnet es sich, erst gar keine Unkosten zu haben !

Und deine SV als Arbeitnehmer wird bereits im Lohnsteuer--Verfahren berücksichtigt.


"Habe meine Steuer von einer bekannten machen lassen"

Wenn dein Bekannter nicht Steuerberater ist, dann hat sich dein Bekannter strafbar gemacht. Verstoß gegen das Steuerberatungsgesetz.

Es ist nicht klug so was in einem guten Forum zu schreiben, denn so was kann von Interessierten zum Anlaß genommen werden dem Forum ernste Probleme zu bereiten, was im schlimmsten Fall dazu führt, dass das Forum geschlossen wird.

Das ist ja wohl mal ein wenig Pauschal. Vielleicht ist der Bekannte ja Rechtsanwalt? Und selbst wenn nicht, sollte man hier mehr Hintergrundwissen haben um gleich von Strafbarkeit zu reden