Bekomme ich Weihnachtsgeld bei einem auf 1 Jahr befristete Arbeitsvertrag (läuft am 30.11.10 aus)?

4 Antworten

Sonderzuwendungen,zu denen auch das Weihnachtsgeld gehört,sind in der Regel freiwillige Leistungen des Arbeitgebers,oder werden durch Tarifverträge festgelegt.

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.

Bei tarifvertraglich vereinbarten Sonderzuwendungen heißt es im Allgemeinen,dass der Beschäftigte darauf Anspruch hat,wenn er am 1.Dezember dem Betrieb/Unternehmen mindestens 12 Monate ununterbrochen angehört hat.

Lenzing42 ist (leider) zuzustimmen.

Diese Frage ist mit deinen geringen Angaben nicht 100% zu beantworten. Auf alle Fälle ist es erscheckend, daß sich immer wieder Leute zu Themen äußern von denen sie kaum Ahnung haben. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Diesen findet man in Tarifverträgen, wo welche gelten, und oft in Arbeitsverträgen. Bei dir scheinbar keine der beiden Möglichkeiten. Offen bleibt nun die Frage nach einem Betriebsrat. Falls dieser existiert, bekommen entweder alle Weihnachtsgeld oder keiner. Zumindest wenn der Betriebsrat nicht "gekauft" ist.

Wenn nichts dazu im Arbeitsvertrag steht, bekommst Du auch nix.

Der Begriff Weihnachtsgeld ist zwar gängig aber eher irreführend. Wenn Deine Firma soetwas bezahlt wenn es ein gutes Jahr gab, nennt man das Bonus. Alles Bonuszahlungen die über Dein Gehalt hinaus gehen sind freiwillig zu zahlen.

Sollte bei Dir im Vertrag Weihnachtsgeld drin stehen, könntest Du ggf. auch leer ausgehen, da dies meist eine Zugehörigkeit bis in den Dezember voraussetzt, aber i.d.R. schon Ende November bezahlt wird. Wenn Du also Ende November ausscheidest, gibt's so oder so kein Weihnachtsgeld (oder Bonus oder wie auch immer). Ist in unserer Firma auch so, wobei das Weihnachtsgeld/Bonus auch dann zurückgezahlt werden muss, wenn man innerhalb der folgenden 3 Monate nach Bonuszahlung freiwillig austritt.

hallo, ich dachte gelesen zu haben, dass es bei befristeten Verträen Unterschiede zur Rückzahlung gibt?? Weiß jemand etwas darüber? Und ist denn eine mündliche Absprache gar nichts wert?

LG Johanna

@jeschr

Wenn das Weihnachtsgeld eine Jahresleistung ist und man vor Jahresende ausscheidet, bekommt man es lediglich anteilg ausgezahlt. Mündliche Aussagen sind rechtlich schon etwas wert, der Aussagende muß aber zu seiner Aussage stehen. Sonst heißt es: "Was sollich gesagt haben?". Dann bräuchte man einen Zeugen.

Weihnachtsgeld ist eine rein freiwillige Sache. Du hast keinen Anspruch darauf.

Er kanns zahlen wie er will, und an wen er will.

Und wenns gezahlt wird, dann muss das Arbeitsverhältnis meist noch mindestens bis Ende April des Folgejahres bestehen. Sonst muss es zurückgezahlt werden, bei früherem Ende.