Bekomme ich von der Unfallkasse Fahrtgeld?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hoi.

Ja, du kannst die Kosten nachträglich abrechnen. Natürlich kannst du auch einen Vorschuß beantragen.

§ 43 SGB VII Reisekosten

(1) Die im Zusammenhang mit der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlichen Reisekosten werden nach § 53 des Neunten Buches übernommen. Im Übrigen werden Reisekosten zur Ausführung der Heilbehandlung nach den Absätzen 2 bis 5 übernommen.

(2) Zu den Reisekosten gehören

  1. Fahr- und Transportkosten,

  2. Verpflegungs- und Übernachtungskosten,

  3. Kosten des Gepäcktransports,

  4. Wegstreckenentschädigung

für die Versicherten und für eine wegen des Gesundheitsschadens erforderliche Begleitperson.

Ciao Loki

Das ist eine Unfallkasse und die zahlt nur wenn Du einen Unfall hast und nicht Deine Fahrtkosten.

Ich gehe ja aufgrund eines unfalles zum chirurgen.

@neu1980

Sowas muss man auch in der Frage mit rein schreiben. Hier kann keiner Deine Gedanken lesen...