Bekomme ich Unterstützung vom Arbeitsamt für die Auswanderung nach Spanien?

4 Antworten

Umzugskostenbeihilfe läuft mittlerweile unter "Vermittlungsbudget" & ist in §44 SGB 3 geregelt.

https://dejure.org/gesetze/SGB_III/44.html

Lt. Absatz 2 wäre dies auch bei einer Arbeitssaufnahme in Spanien möglich, da EU-Land.

Aber Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sind "Kann"-Leistungen, auf die man keinen Rechtsanspruch hat. Das wird jeweils im Einzelfall entschieden.

Auch kann es sein, dass die Zuschüsse entsprechend gedeckelt sind. Bei uns im Bezirk bekommst Du, meines Wissens, maximal 1500€ Umzugskostenbeihilfe.

Du könntest einen Antrag auf Mobilitätskosten ( früher ) jetzt aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB - lll stellen,dass sind aber keine gesetzlichen Ansprüche,sondern nur kann Leistungen und wenn dieses Budet fürs laufende Jahr aufgebraucht ist,dann kannst du dir vorstellen was mit deinem Antrag passiert !

Eine Möglichkeit wäre ggf. noch der Antrag auf das Formular E 303 ,da kannst du dir aus dem Internet mal Infos suchen,da könntest du nämlich für denke ich max. 3 Monate dein ALG - 1 mitnehmen.

wenn du einen festen arbeitsvertrag vorzeigen kannst, dann ist es möglich kosten zu beantragen:

umzugskosten, renovierungskosten, kaution, überbrückende leistungen bis zur ersten lohnzahlung etc.

Das ist eine jeweilige Fallentscheidung. Erfrage das bei Deiner zuständigen Arbeitsagentur.