Bekomme ich noch den ausstehenden Lohn wenn Zeitarbeitsfirma insolvent wird?

3 Antworten

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Geht eine Firma insolvent, dann ist beim Arbeitsamt Insolvenzgeld zu beantragen - dies wird erst bezahlt, wenn das Verfahren auch eröffnet wird und maximal für 3 Monate nachträglich. Ist eine Firma insolvent, so darf sie an niemand mehr leisten - das entscheidet dann alleine der Insolvenzverwalter !!

Hat die Firma trotzdem Forderungen nach Eröffnung befriedigt, so ist der Inso-Verwalter berechtigt das sich wieder zu holen, da ab Eröffnung alles zur Insolvenzmasse gehört.

Hier ist es dringend anzuraten eine Klage auf Zahlung von Vergütung anzustrengen beim ArbG - so bekommt man zumindest einen dreißig Jahre vollstreckbaren Titel und der Anspruch ist gesichert - ob du ihn jemals bekommst, steht auf einem anderem Blatt.

Du kannst aber auch selbst an der Insolvenz mitwirken, in dem du selbst einen Gläubigerantrag stellst


§ 14 InsO

(1) Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat und seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft macht. War in einem Zeitraum von zwei Jahren vor der Antragstellung bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners gestellt worden, so wird der Antrag nicht allein dadurch unzulässig, dass die Forderung erfüllt wird. In diesem Fall hat der Gläubiger auch die vorherige Antragstellung glaubhaft zu machen.

Wenn ein Gerichtsbeschluß über die Konkurseröffnung vorliegt bekommst Du sogenanntes Konkursausfallgeld vom Arbeitsamt.

Das solltest Du auch dort beantragen.

Sieht schlecht aus. Frag am besten einen Anwalt. Zeitarbeitsfirmen sollten eh verboten werden.