Bekomme ich meinen Unterhalt auch in den Semesterferien?

3 Antworten

Der Unterhalt ist ja für Wohnen, Ernährung, Strom, Heizung etc

Wenn du den ganzen Monat bei deinen Eltern isst, duschst etc, dann brauchen sie dir logischerweise kein Geld für Essen, heißwasser, Strom geben, du hast dies in Naturalien bekommen. Natürlich müssen Miete, Versicherungen, evtl Heizkosten etc trotzdem bezahlt werden

Das jetzt aber tagtäglich ausrechnen, weil du im Januar 4 Tage zu Hause gegessen hast, das ginge dann doch zu weit.

Ich vermute, dass deine Eltern auch keinen Goldesel haben. Die Alternative wäre, sie zahlen voll und wenn du dann Monate bei ihnen wohnst verlangen sie halt kostgeld

Okay vielen dank :)

Der Unterhaltsanspruch besteht auch während der Semesterferien ...

https://www.kanzlei-fuer-privatrecht.de/rechtsanwalt-familienrecht-pflegerecht-betreuungsrecht-berlin/ratgebedie-unterhaltspflicht-fuer-volljaehrige-kinder-in-ausbildung-und-studium/

Aber (wobei auch ein Student nicht verpflichtet ist nebenbei zu arbeiten):

Es kann auch Sinn machen, den Unterhalt über die Semesterferien zu reduzieren, um Ihre Kinder zum Arbeiten zu animieren. 

Quelle: https://www.eltern-forum.at/ratgeber-news/aus-taschengeld-wird-unterhalt/

Ob eine Reduzierung durchsetzbar ist, ist eher fraglich. Der Unterhalt ist ja nicht als Taschengeld gedacht, sondern dient auch der Finanzierung der Wohnung, notwendiger Versicherungen, Krankenversicherung etc.

Wenn deine Eltern nun sagen: 200 Euro sind für Essen und Trinken und das bekommst du nun für die paar Wochen hier Zuhause, dann kann man sicherlich darüber reden. Es kommt auch darauf an, wie es finanziell bei deinen Eltern aussieht. Wenn du sie etwas finanziell entlasten könntest damit, dann machst du dies ja sicherlich auch gerne. (Wobei du dann wohl auch Bafög bekommen würdest, wenn es eng aussieht bei deinen Eltern) Du könntest aber auch sagen: dann komme ich eben in den Semesterferien nicht nach Hause... Vielleicht redest du mit deinen Eltern mal in Ruhe darüber!

Normalerweise nicht, zumindest nicht zu 100 %, denn zumindest deine Kosten für die Unterkunft laufen ja trotzdem weiter, nehme ich zumindest mal an, deshalb sollte dann zumindest soviel Unterhalt gezahlt werden, dass diese Kosten auch beglichen werden können, auch wenn dir deine Eltern für diesen Zeitraum Unterhalt durch Unterkunft, Verpflegung usw.gewähren.

Ein barunterhaltspflichtiger Elternteil, der sein Kind auf Besuch hat, kann ja auch nicht einfach seinen Barunterhalt an das andere Elternteil fürs Kind reduzieren oder ganz einstellen, nur weil es seiner Unterhaltspflicht teilweise durch Unterkunft, Verpflegung, Betreuung usw.nachkommt.