Bekomme ich Geld, wenn jemand über meinen Privatweg fährt?
Hinter meinem Haus wird ein Grundstück erschlossen und der einzige Weg dorthin führt über den Privatweg meines Grundstücks. Natürlich habe ich nichts dagegen, wenn diese Straße als Einfahrt benutzt wird, aber habe ich Anspruch auf Zahlungen?
5 Antworten
Kommt darauf an, was im Grundbuch steht. Wenn da bereits ein Wegerecht eingetragen ist, eher nicht.
Nein. Wahrscheinlich besteht ein Wege- und Nutzungsrecht. Wenn es schon immer so gehandhabt wurde, wahrscheinlich sogar Gewohnheitsrecht.
Nein, hast Du nicht. Das gehört zum sogenannten Wegerecht. Der andere Anwohner muß den Weg nutzen, um zu seinem Grundstück zu kommen. Da es der einzige Weg ist, kannst Du Dich nicht dagegen stellen, aber auch keine Zahlung verlangen.
... wenn hinter deinem haus gebaut wird, dann besteht auch eine baugenehmigung. die zuwegung des grundstückes muss ja gewährleistet sein. in der regel bekommt dann (dein einverständnis vorausgesetzt) der eigentümer ein verbrieftes wegerecht. ist denn da niemand an dich herangetreten.. komisch finde ich das schon. oder besteht die möglichkeit das grundstüch auch noch anderweitig anzufahren?
In unserer Gegend (aufm Land) hat mal jemand das Wegerecht für Landwirte verweigert. Hat ihm ca 5.000 € Gerichtskosten eingebracht. Und die Absperrung muß er auch entfernen. Interessanter ist die Frage nach den Unterhaltskosten. Z.B. Schneeräumen, Matsch bei Regen. Klären ob die Gemeinde dir den Teil deines Grundstücks abkauft.Irgendwie muß das Grundstück dahinter ja verkauft worden sein. Wie kam es zur Baugenehmigung?