Bekomme ich für meinen Sohn noch Kindergeld zwischen Ausbildung und Technikerschule in Vollzeit?

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Kindergeld gibt es in jeder weiteren Berufsausbildung oder Studium,solange das Kind noch keine 25 ist und keiner Kindergeld schädlichen Nebentätigkeit nachgeht !

Denn wenn das Kind z.B. schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hat,darf es in einer weiteren Berufsausbildung nebenbei nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten.

Das Einkommen hingegen spielt weder bei der Ausbildung noch bei einem Nebenjob eine Rolle,denn die Einkommensgrenze für das Kindergeld gibt es seit dem 01.01.2012 nicht mehr.

Danke dir für deinen Stern !

Wenn er wieder in einer Ausbildung ist, hat er wieder Anspruch. Dann kann Kindergeld neu beantragt werden.

Wenn es seine rote Ausbildung ist dann ja

??