Bekomme ich eine Dividende wenn ich am Tag nach der Hauptversammlung die Aktie verkaufe?
Wieso hast du Aktien, wenn du sowas überhaupt fragst wird man sich wohl denken.
Ich habe die letzten Tage gelesen das die Dividenden Gutschrift seit Anfang 2017 anders gehandhabt wird. Die soll 2-3 Wochen nach der Hauptversammlung gut geschrieben werden. Das verwirrt mich ein wenig.
Das Unternehmen meiner Aktie hatte heute die Hauptversammlung. Ich wollte noch die Dividende mitnehmen und die Aktie dann verkaufen. Wenn ich sie morgen verkaufe, bleibt es dann dabei, dass ich noch die Dividende mitgenommen habe?
3 Antworten
Du warst zum Zeitpunkt der Hauptversammlung Miteigentümer, ergo steht dir die Dividende zu.
Dieser Unfug wird immer wieder geschrieben. Dem Fragesteller empfehle ich die Neuerungen nachzulesen, indem er in Google die Begriffe record day und Clearstream eingibt. Dort ist alles erläutert.
Geschätzte 100 Din A 4 Seiten. Ich hoffe er kann s interpretieren.
Nach der früheren Regelung galt für Aktien in Girosammelverwahrung die ex Tag Regel. International wurden unterschiedliche Bezugsdaten für die Dividendenberechtigung angewandt. In der Mehrheit der Länder allerdings auch schon in der Vergangenheit die record day Regel. Diese gilt jetzt auch in Deutschland. Bereits mit früheren Verfahrensweise konnten bei einer ganz erheblichen Anzahl Kreditinstitute falsche Vergütungen festgestellt werden. Die allermeisten Bankmitarbeiter bei den Ertragsgutschriften haben mit record day Abstimmungen erhebliche, fachliche Probleme. Bei Banken wird im Übrigen Geld gespart und immer mehr Aufgaben und nicht oder nicht hinreichend qualifizierte Mitarbeiter übertragen. Die letzte Bildungsinstanz für anspruchsvolle Wertpapieraufgaben (Bankakademie) gibt es seit vielen Jahren nicht mehr und wurde durch BWL Studiengänge (Frankfurt School of Finance) ersetzt. Wirtschaftsprüfer waren nicht einmal in der Lage die cum ex Betrügereien zu erkennen, die 10 Jahre durchgeführt wurden. Die Bankenaufsicht verdient den Namen längst nicht mehr. Wenn der Anpruch nach qualifizierter record day Abstimmung besteht, wünsche ich Dir einen Bankmitarbeiter der dies fachlich erkennen kann. Ich habe selbst bei jedem 2. Institut Korrekturen bei falschen Abstimmungen vorgenommen. Gottlob wird uns hier in einem Satz erklärt, wann der Anspruch besteht. Ich benötige diesen Satz jedoch nicht, da ich record day Abstimmungen korrekt durchführen kann, aber mich auch bald auf den verdienten Ruhestand freue. Als Trainer für Bankmitarbeiter könnte ich gerne noch tätig sein. Aber die Banken haben kein Interesse, für so was Geld auszugeben.
Wer am Tag der Hauptversammlung die Aktie in seinem Besitz hatte, ist dividendenberechtigt.
Egal ob Dividende oder nicht: Für den Aktionär ist das immer ein Null-Summen-Spiel, da am Tag nach der Dividende der Wert der Dividende vom Kurswert kursschwankungsbereinigt abgezogen wird (exDividende).
Günter