Bekomme ich den U25-Schein um eine eigene Wohnung zu erhalten?
Hallo :)
Kurz zu mir : Ich bin 18 / fast 19 Jahre alt und Abiturientin. Seit ca. 1 1/2 Jahren wohne ich mit meinem Freund / jetzt Ex-Freund zusammen. Allerdings bin ich ganze Zeit bei Mama angemeldet. Ich bin damals ausgezogen weil ich öfters Streit zuhause hatte, wie das nunmal in der Pubertät ist, Themen waren aufräumen , lernen, strenge Erziehung und weitere Kleinigkeiten. Seitdem ich nicht mehr bei meiner Mutter wihne verstehen wir und fabelhaft wir sind wie beste Freunde unzertrennlich. Mein Ex Freund hat mir jetzt einen Monat zeit gegeben um seine Wohnung zu verlassen. Ich bekomme 340€ Unterhalt und 180€ Kindergeld. Nach Mama kann und möchte ich nicht zurück. 1. weil es mir zu schade ist diese Beziehung erneut leiden zu lassen und 2. habe ich mir vor 3 Monaten einen Hund gekauft. Meine Mutter und mein Stiefvater hassen Haustiere und würden dies jiemals dulden. Da ich schonmal ein Haustier abgeben musst weiß ich wie weh das tut ( dass kommt zu 1000% nicht in Frage ) , weder für mich noch für meine Eltern dass ich ihn behalten darf.
Jetzt besteht die Frage , erhalte ich in dieser Situation einen U-25 Schein um mir Bafög zu beantragen und eine eigene Wohnung zu erhalten. Eine passende Wohnung 320€ warm habe ich schon gefunden, sie ist genau gegenüber von Mama und dort sind auch Haustiere erlaubt.
Bitte um Antworten ♡ Vielen Dank
6 Antworten
Das mit dem U25 und der Wohnungserlaubnis ist ja Alg2, das bekommst du ja eh nicht, weil du als Schuelerin ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfuegung stehst. Fuer dich kaeme dann nur in Frage, Schuelerbafoeg zu beantragen. Das koennte klappen, weil du ja bereits jetzt/vorher nicht zu Hause gewohnt hast, zurueck ziehen musst du daher wohl nicht. Das Einkommen deiner Eltern wird dann ueberprueft wegen, weil diese ja Unterhaltspflichtig sind und dein Bedarf liegt dann bei 670 Euro. Da fehlen dir noch 150 Euro, die bekaemst du vielleicht vom Bafoegamt oder als Unterhalt von deinen Eltern oder du suchst dir noch einen Nebenjob.
Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig bis zum Ende deiner Erstausbildung. Also wende dich an diese! Du kannst dir auch einen Nebenjob suchen, wenn dir das Geld nicht reicht.
Eben! Deshalb wird es mit dem Auszug auch nichts werden.
Wohnung + Tier + einen Lebensunterhalt...da brummst du dir ganz schön was auf. Deine Eltern sind unterhaltspflichtig, musst du mal in den Düsseldorfer Tabelle nachschauen, der Höchststaz ist allerdings nicht so hoch und das wird bei 320€ Warmmiete dann doch recht klapp, je nach dem was du für dein Tier alles zahlen musst.
Miete
Strom
Versicherungen für dich und Tier (natürlich auch noch Steuern)
Rundfunkbeitrag
Geld zurück legen für Nachzahlungen
Kaution
Lebensmittel für dich
Futter für den Hund
Tierarztkosten
Medikamente für dich
Kleidung für dich
Hygieneartikel für dich
die Rechnung stimmt leider genau und du hast absolut recht,es wird also nicht gehen.mit dem Auszug
Ich denke nicht, dass die Behörde deine Begründung als "schwerwiegende soziale Gründe" (§22 Abs. 5 Nr.1 SGB II) akzeptieren wird. Ich fürchte, dass wird nichts werden. :-/
Da bleibt dir nur, die Sache selber zu bezahlen oder auf Unterhalt von deiner Mutter zu hoffen.
Jetzt besteht die Frage , erhalte ich in dieser Situation einen U-25 Schein
nein da bei dir kein härtefall besteht. entweder du siehst zu das du eine wohnung selbst finanzieren kannst oder du musst zurück zu deinen eltern dann muss der hund eben weg.
die Mutter nicht,hat nur 450,-also unter Mindesterhalt,Stiefvater braucht nicht,Vater zahlt ja scheinbar schon