Bekomme ich den U25-Schein um eine eigene Wohnung zu erhalten?

6 Antworten

Das mit dem U25 und der Wohnungserlaubnis ist ja Alg2, das bekommst du ja eh nicht, weil du als Schuelerin ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfuegung stehst. Fuer dich kaeme dann nur in Frage, Schuelerbafoeg zu beantragen. Das koennte klappen, weil du ja bereits jetzt/vorher nicht zu Hause gewohnt hast, zurueck ziehen musst du daher wohl nicht. Das Einkommen deiner Eltern wird dann ueberprueft wegen, weil diese ja Unterhaltspflichtig sind und dein Bedarf liegt dann bei 670 Euro. Da fehlen dir noch 150 Euro, die bekaemst du vielleicht vom Bafoegamt oder als Unterhalt von deinen Eltern oder du suchst dir noch einen Nebenjob.

Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig bis zum Ende deiner Erstausbildung. Also wende dich an diese! Du kannst dir auch einen Nebenjob suchen, wenn dir das Geld nicht reicht.


die Mutter nicht,hat nur 450,-also unter Mindesterhalt,Stiefvater braucht nicht,Vater zahlt ja scheinbar schon

@Lucy1966

Eben! Deshalb wird es mit dem Auszug auch nichts werden.

Wohnung + Tier + einen Lebensunterhalt...da brummst du dir ganz schön was auf. Deine Eltern sind unterhaltspflichtig, musst du mal in den Düsseldorfer Tabelle nachschauen, der Höchststaz ist allerdings nicht so hoch und das wird bei 320€ Warmmiete dann doch recht klapp, je nach dem was du für dein Tier alles zahlen musst.


Miete

Strom

Versicherungen für dich und Tier (natürlich auch noch Steuern)

Rundfunkbeitrag

Geld zurück legen für Nachzahlungen

Kaution

Lebensmittel für dich

Futter für den Hund

Tierarztkosten

Medikamente für dich

Kleidung für dich

Hygieneartikel für dich

die Rechnung stimmt leider genau und du hast absolut recht,es wird also nicht gehen.mit dem Auszug

Ich denke nicht, dass die Behörde deine Begründung als "schwerwiegende soziale Gründe" (§22 Abs. 5 Nr.1 SGB II) akzeptieren wird. Ich fürchte, dass wird nichts werden. :-/

Da bleibt dir nur, die Sache selber zu bezahlen oder auf Unterhalt von deiner Mutter zu hoffen.

Jetzt besteht die Frage , erhalte ich in dieser Situation einen U-25 Schein 

nein da bei dir kein härtefall besteht. entweder du siehst zu das du eine wohnung selbst finanzieren kannst oder du musst zurück zu deinen eltern dann muss der hund eben weg.