Bekomme ich den Führerschein nach 13 Jahren ohne probleme wieder?

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Hallo elcubus

bekomme ich den ohne Probleme inkl 7,5t, motorrad alles, Landmaschinen etc wieder?

Die ursprünglich gültige 2-Jahresfrist wurde mit Inkrafttreten der 4. ÄnderungsVO zum 30.10.2008 aufgehoben. Nach diesem Datum ist nur noch dann noch eine neue Fahrerlaubnisprüfung erforderlich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden. Die Führerscheinstelle ordnet allerdings eine erneute Prüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Wenn du eine Prüfung ablegen musst, solltest du dich mit einer Fahrschule in Verbindung setzen. Du benötigst keine reguläre Fahrschulausbildung, sondern vereinbarst individuell die Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung.

Hier findest du (nach Bundesland aufgegliedert) Beispiele die sogar nach 20 Jahren ihre Fahrerlaubnis ohne Prüfungen bekommen haben

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=80739

sollte eine MPU-Anordnung bestehen, du schreibst ja keine Promille:-(, musst du noch 2 Jahre warten bis du den Antrag für die neue Fahrerlaubnis stellst.

dann ist die MPU verjährt

Danke für den Stern

moin moin, es waren damals vor vielen Jahren 2,37 im Blut....also Straftat.....die Richterin hat wärend der Verhandlung gesagt, Zitat: "Hätten sie ein Bier mehr getrunken wäre es "Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt" gewesen und ich hätte den Lappen in 3 Monaten wieder gehabt.....soviel dazu....

@elcubus

die MPU hättest du aber trotzdem machen müssen

Ich habe meinen Lappen 2001 zwangsweise wegen alk einlagern lassen müssen

Nene, der wurde nicht "eingelagert", der landete kleingehäckselt im Altpapier.

bekomme ich den ohne Probleme inkl 7,5t, motorrad alles, Landmaschinen etc wieder?

Nene, so "problemlos" bekommst Du den nicht wieder. Du bekommst (wenn überhaupt) das neue Plastikkärtchen.

Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Abklären, ob bei Neuerteilung eine MPU gefordert wird. (Welchen Alk-Pegel hattest Du denn damals?)
  2. Falls ja: MPU-Vorbereitung
  3. Antrag auf Neuerteilung stellen - und zwar für alle Klassen, die Du wieder haben möchtest! (bitte die jeweiligen Anforderungen beachten, insb. für Klasse C1E)
  4. Falls MPU gefordert: MPU ablegen.
  5. Abwarten.

Denn hier gibt es tatsächlich einen Entscheidungsspielraum für den jeweiligen Sachbearbeiter: Er kann die Fahrerlaubnis erteilen oder eine erneute Fahrprüfung fordern.

Grundlage ist FEV §20 (2):

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Tatsache ist in deinem Fall, daß Du seit 13 Jahren kein Fahrzeug geführt hast. Ich vermute stark, daß in diesem Fall eine erneute Fahrprüfung (für alle benatragten Klassen!) gefordert wird.

Das bedeutet aber nicht, daß Du die Fahrschule noch einmal komplett von vorne machen musst. Du benötigst aber mit SIcherheit einige Fahrstunden, ehe dein Fahrlehrer dich zur Prüfung anmeldet. Genauere Details sprichst Du am besten mit ihm ab.

Moin, Danke für deinen Kommentar, eins ist sicher: nach mehr als 2 Jahren darf keine MPU mehr angeordnet werden, das ich evtl noch Fahrstunden nehmen muß nehm ich in kauf (Bezahlen reicht auch weil die zeit spar ich mir).....offizell hab ich ja auch kein Fahrzeug bewegt.....

@elcubus
nach mehr als 2 Jahren darf keine MPU mehr angeordnet werden

Da liegst Du leider komplett daneben: Erst nach 15 Jahren ist deine Akte wieder sauber. Die Tilgungsfrist ist in StVG §29 (1) definiert:

(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen [...] 3. zehn Jahre [...] a) bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist,

Zu diesen 10 Jahren Tilgungsfrist kommt noch die Anlaufhemmung von 5 Jahren. StVG §29 (5):

(5) Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde. Bei von der nach Landesrecht zuständigen Behörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, beginnt die Tilgungsfrist fünf Jahre nach Ablauf oder Aufhebung des Verbots oder der Beschränkung.

Macht also zusammen 15 Jahre

13 Jahre wegen Alkohol? Am besten suchst du dir da eine professionelle Beratungsstelle, die dich in deinem Fall unterstützen kann.

Ich glaube nicht, dass du die Frage wirklich richtig verstanden hast.

@Franticek

danke, richtig.....10 Jahre "Ver" Bewährungsfrist reichen wohl, auch wenn noch 3 draufkommen wegen Zeitmangel.....der Tag hat nunmal nur 24 Stunden.....

Sorry, falls du es falsch verstanden hast, ich bin nur dafür veranwortlich was ich sage, nicht dafür was du verstehst....