Bekomme ich bei der Steurerklärung auch zuviel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zurück?

4 Antworten

Nein, das Finanzamt erstattet nur zu viel gezahlte Steuern.

Die beskomts du nicht vom Finanazamt zurück sondern nur von den versicherungen!

Spreche doch mal deine Chefdarauf an!

Finanzämter erstatten überzahlte Steuern, daher auch die Bezeichnung 'Steuererklärung'. Für Sozialversicherungsbeiträge sind sie nicht zuständig.

Wenn du meinst, dir würden zu hohe Beiträge abgezogen, dann klär das mit deinem Arbeitgebe.

Was mache ich aber, wenn er sich stäubt? Wie ist es denn mit der Krankenkasse?

Bekomme ich es von denen ersetzt?

@SucheRat123ooo

Dann wende ich an die Krankenkasse. Allerdings verstehe ich nicht, warum sich der Arbeitgeber dagegen sträuben sollte, Abgaben korrekt abzuführen.

@PatrickLassan

Das Wort "sträuben" ist nicht richtg ausgedrückt. Ich meine damit, das mansche AG nicht besonders hinterher sind, es zu verbesseren.

übrigens habe ich mich eben nochmal erkundigt. Es ist bei mir der Krankenkassenzusatzbeitrag von 1,5 % bei der KKH, den ich mehr bezahle und dann auch ein Kinderlosenzuschlag. Dieser wird ja vom AG ja übernommen

Trotzdem Danke für die Info an alle

@SucheRat123ooo

der Kinderlosenzuschlag wird vom Arbeitgeber übernommen?

sorry, aber das ist KÄSE!

der Kinderlosenzuschlag ist vom Versicherten zu 100% zu zahlen!

@wurzlsepp668

meine ich doch, denn ich habe mich verschrieben. Natürlich muss ich den Kinderlosenzuschlag zahlen

Es ist soch so, das der AG und der AN jeweils die Hälfte bezahlen, stimmts?

Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung stimmt das (Gleitzone außen vor). Bei der Kranken- und Pflegeversicherung aber nicht.

  1. Den kassenabhängigen Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse zahlst du alleine. Da hat der Arbeitgeber zumindest dieses Jahr noch, NICHTS mit zu tun.
  2. Bist du über 23 und kinderlos musst du 0,25% Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung zahlen. Auch diesen trägst du alleine.

Vom Finanzamt gibt es keine SV-Beträge erstattet. Wende dich an deine Krankenkasse.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung