bekomme ich auch kindergeld wenn ich nicht mehr zu hause wohne aber nicht umgemeldet bin?

5 Antworten

Das Kindergeld kann nur dann an direkt dich ausgezahlt werden wenn du nicht mehr Zuhause also bei deinen Eltern gemeldet bist. (Aussage einer Münchner Behörde)

Aussage eines Juristen: Das Kindergeld muss dem Kind zugute kommen, d.h. kann gegenüber dem Amt nachgewiesen werden das das Geld nicht für das Kind / Kindeswohl genutzt wird kann eine Auszahlung direkt an den Leistungsempfänger (das Kind) erfolgen. (Dies ist keine Rechtsberatung nur eine darlegung der Fakten welche ich von einem Juristen bekommen habe! - Es sei aber gesagt das das viel Bürokratie ist und das du es wohl einfacher hast dich umzumelden oder mit deiner Mutter zu reden.)

Hallo Ninabugaboo. Ich muss Sebtm Recht geben. Unabhängig der Tatsache ob du minderjährig bist oder nicht - solange du noch bei deinen Eltern gemeldet bist, steht dir das Kindergeld nicht zu, sondern deinen Eltern. Kindergeld wird bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Eine Fortzahlung kommt seitens der Familienkasse nur in Frage wenn du dich zum Beispiel in einem Ausbildungsverhältnis befindest. Lg

Bist du schon 18? Warum bist du nicht umgemeldet?

So lang du noch zu hause gemeldet bist, steht es dir auch nicht zu.

Nein, natürlich nicht. Diese steuerliche "Spende" bekommen die Erziehungsberechtigten und so lange dort noch eine Bude vorgehalten wird, bleibt auch das Geld dort und Kampf ist nicht nötig, denn die Vorgaben der Steuerbehörden sind klar und deutlich.