bekomme ich als zweite Frau eine Rente des Mannes?
meine Frage: ich bin mit einem Mann zusammen, der bereits 63 Jahre ist. Er lebt seit 10 Jahren getrennt von seiner Frau, ist aber nicht geschieden worden. Jetzt will er sich scheiden lassen und mich heiraten. Seine Frau bekommt derzeit Unterhalt. In einem Jahr geht er in Rente - sie ist auch schon 60 und krank. Ich gehe davon aus, sie reicht auch Rente ein. Ist es wichtig, damit ich auch mal Rente bekomme sollte er sterben.. müssen wir heiraten, bevor er in Rente geht oder hat dies keinen Einfluss. bekomm ich überhaupt als zweite Frau eine Art Rente mal? Wie lange müssenwir dann hierzu verheiratet sein? Sein Nettoeinkommen sind derzeit ca. 4000 Euro und er war 30 Jahre ver
5 Antworten

Wenn sich dein Lebensgefährte von seiner jetzigen Ehefrau scheiden lässt, wird vermutlich ein Versorgungsausgleich durchgeführt.
Das hat zur Folge, dass er bis zur Hälfte seiner Altersvorsorge an seine Ex abgeben muss.
Dabei kommt es darauf an, ob und wie lange sie berufstätig war und wie hoch ihre Beitragszahlungen zur Rentenversicherung waren.
Einen Witwenrentenanspruch hast du, wenn du länger als ein Jahr mit ihm verheiratet warst.
Früher gibt es sie auch, wenn der Tod plötzlich und unerwartet eintritt.
Die Rente beträgt 55% seiner Rente plus einen Zuschlag, falls du Kinder erzogen hast.
Auf die Witwenrente wird dein Einkommen angerechnet.
Weitere Informationen findest du hier: http://kuerzer.de/3tv0TztGg

Hinzuverdienst: http://kuerzer.de/i7WtqlE3U
Versorgungsausgleich: http://kuerzer.de/5ye7wfVwo

Normalerweise bekommt die aktuelle Frau die Rente wie auch sein Erbe (wenn nichts testamentarisch festgehalten) bzw. einen teil davon. Die Exfrau hat darauf keinerlei Ansprüche mehr wenn sie geschieden sind. Meine Mutter (geschieden) hat nach der Heirat meines Vaters zu seinem Tot auch nichts mehr bekommen sondern alles die NEUE Frau

Schau mal, hier gibt es schon ein paar Antworten auf eine ähnliche Frage (auch wenn es nicht genau Deine Situation trifft hilft es Dir vielleicht zumindest ein wenig): bekommt geschiedene frau rente wenn der ex-ehemann verstirbt?

Ihr müsst mindestens 1 Jahr lang verheiratet sein, damit Du Anspruch auf seine Rente hast.

Rente bekommst du u8nabhängig von der Eheschließung auf Grund deiner Arbeitsjahre und dem Verdienst, den du hattest. Einen Anspruch auf seine Rente hast du nicht nur im Todesfall und dann ist es abhängig von der dauer der Ehe bzw. ob du schon 50 Jahre warst zur Heirat oder nicht. Wenn man über 50 Jahre bei Eheschließung ist bekommt man weniger Hinterbliebenenrente.

Mir wird ganz schwindelig.
Es geht nicht um ihre eigene Rente.
Auch kommt es bei der Witwenrente nicht darauf an, wie lange man verheiratet war oder wie alt man zum Zeitpunkt des Todes war.
Es geht eher darum, ob man vor oder nach 1960 geboren ist und/oder vor oder nach 2002 geheiratet hat.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2001/0402/leserbriefe/0059/index.html