Bekanter aus Wohnung werfen?

10 Antworten

Was ich tun würde: Sofort das Schloss austauschen. Die Kosten würde ich dann erst einmal übernehmen müssen. Aber danach ist erst mal Schluss mit kostenlosem Wohnen für den ehemaligen Kollegen. Alles andere ergibt sich dann. Die Polizei hilft erst, wenn der Kollege auftaucht, und einen auf "dicke Hose" macht.

Was der Kollege macht fällt unter Hausfriedensbruch §123 StGB. Habt ihr in aufgefordert die Wohnung zu verlassen?

Wenn ja, dann kann die Polizei sehr wohl was machen. Ihr könnt auch selbst aktiv werden und mit einem Schlüsseldienst die Wohnung betreten und die Schlösser ausstauschen lassen.

Ihr braucht nicht zu dulden das er sich dort einnistet. Wegen der Bestellung direkt Anzeige wegen Betrug.

Wer so vorgeht braucht ordentlich Druck, ich gehe davon aus das er sich dann ganz schnell abseilen wird.

Was der Kollege macht fällt unter Hausfriedensbruch §123 StGB. Habt ihr in aufgefordert die Wohnung zu verlassen?

Das ist nicht richtig, er hält sich ja mit Zustimmung der Mieterin dort auf. Diese Zzustimmung wurde nicht rechtswirksam zurückgezogen.

@ZuumZuum

Daher meine Frage, ob sie ihn zum Verlassen aufgefordert haben. Dazu bedarf es keiner ladefähigen Adresse oder einem Einschreiben.

Wäre das so kompliziert, wäre es fast unmöglich überhaupt einen Gast wieder loszuwerden.

Die Aufforderung würde rechtlich nur helfen/wirken, wenn man sie an eine ladefähige Adresse schicken könnte. So werden dann Fristen gültig, denn der Erhalt könnte über ein Einschreiben dokumentiert werden. Da er dort aber gar nicht gemeldet ist, käme es nicht nachweislich bei ihm an.

@Sirius66

Etwas zu kompliziert gedacht, so ein Aufwand ist nicht notwendig.

@HoskevonBerg

DU denkst zu einfach. Ein Hausfriedensbruch ist es nicht. Er ist mit Erlaubnis dort und das haben beide schon zugegeben. Ihm wurde ein Schlüssel ausgehändigt!!!

Eine Aufforderung, die Wohnung zu verlassen, hat rechtlich nur Gewicht, wenn sie jetzt schriftlich erfolgen und der Erhalt auch nachgewiesen werden könnte. Kann aber nicht, weil eine schriftliche Zustellung mit Einschreiben (z.B.) und Fristsetzung nicht klappt, denn er hat dort keine offizielle ladungsfähige Adresse. Auf Mündliches lässt er sich ja gar nicht mehr ein.

Dem ist auch Druck egal. Wer mit mit solcher Dreistigkeit die Schlösser austauscht, den juckt DIE BITTE, die Wohnung zu verlassen, garantiert nicht!

@Sirius66

Lies den Paragraphen richtig, also wirklich alles von Absatz 1, man braucht keinen Anwalt oder ein Gericht. Wenn er aufgefordert wurde die Wohnung zu verlassen, dem nicht folgt dann halt Polizei holen.

also das mit Otto ist Betrug. Zuerst mal Otto-Versand anschreiben und sagen dass nicht der bestellt hat, der dort mit Namen angegeben ist sondern ein anderer, der mal hier gewohnt hat und unter falschen Namen bestellt. Wenn Otto sich querstellt sollen sie dir die Unterschrift zeigen (was sie nicht können, bzw. klar nur die gefälschte Untererschrift)

Bei dem zweiten: rausschmiss -- da hab ich gelesen dass auch ohne Mietvertrag ein Gewohnheitsrecht besteht, wenn es länger als 1 Jahr war. Wenn es also weniger als 1 Jahr ist, kannst du klar den von der Polizei räumen lassen. Ansonsten hat er Rechte wie ein zahlender Mieter. Eigentlich sogar noch bessere. Denn einen zahlenden Mieter würdest du kündigen können, wenn er 6 Monate keine Miete und Betriebskosten zahlt ... für den kostenlosen Mietern bräuchtest dann nen anderen Grund ... also echt krasse Gesetze. Aber die Gesetze werden immer mehr Richtung Mieter bevorzugt gemacht ... und nicht Vermieter.

Ich würde nicht mit der Polizei, sondern mit deinem Mietvertrag (der Freudnin) einen Schlüsseldienst rufen, die die Wohnung aufmachen. Danach auch wieder ohne Polizei rein gehen und die Schlösser wieder austauschen. Natürlich kann dann wenn der Typ zurück kommt, der auch einen Anwalt nehmen und sich wieder reinklagen wollen. Aber darauf würde ich es ankommen lassen. Dann muss de nämlich erst mal die Anwaltsgebühren vorstrecken..

der oder die mieter/in haben Hausrecht.

wenn die polizei nix macht bin ich der meinung das sie sich strafbar macht.

  1. so ihr stellt euch vor die wohnung ruft die polizei an sagt das sich eine fremde person sich in der wohnung aufhält, sie wird von einem einbruch ausgehen und kommt wenn die polizei dann in die wohnung eindringt und fals er da sein sollte tja liegt dann an euch rauskommen tut es

oder nochmals auf eure weise nur dieses mal ihr müsst wieder vor ort sein ruft die polizei und stelltst eine anzeige wegen hausfriedensbruch, das ist wenn sich jemand ohne deinem einverständniss und unter missachtung deiner aufforderung die wohnung zu verlassen also dem nicht nachkommt liegt eine straftat vor und sie muss handeln. wie gesagt du musst deutlich zum ausdruck bringen nehmt euch zeugen mit die einfach passiv im hintergrund mit vorort sind, die eltern und stiefeltern wenn sie nichts unternimmt aber davon in kenntnis gesetzt wurde das hier ein strafbestand erfüllt ist und nicht hadelt dann würde ich ganz erlich zuschaun das ihr alle gleichzeitig mit dem handy also jeder mit seinem nochmal bei den bullen anruft und die sache durchgeben

oder ihr holt einfach den schlüsseldienst und lasst die tür aufmachen sie ist ja noch als mieterin eingetragen und dort gemeldet und die wohnung adressse steht noch im perso dann geht das auf jeden fall nur nix von plaplapla dem schlüsseldiebst erzählen lasst ihn einfach im glauben ihr habt den schlüssel vereiert

oder ich weiß nicht wie zentral oder doch vielleicht abgelegen deine freundin ihre wohnung hat also für eine kleine örtliche zeitung würde wäre das eine schlagzeile

ber wie gesagt das ist ein unding das die polizei nichtstuend euch alleine läst, deswegen würde ich diese schon an den branger stellen

hausfriedensbruch stichwort

der oder die mieter/in haben Hausrecht.

wenn die polizei nix macht bin ich der meinung das sie sich strafbar macht.

Die Polizei hat mit der Durchsetzung von zivilrechtlichen Forderungen nicht das Geringste zu tun.

Der Fall wäre anders gelagert, wenn der Bekannte OHNE die Zustimmung der Mieterin dort aufhält, das wäre dann Hausfriedensbruch und eine Straftat, und das fällt dann in die Zuständigkeit der Polizei.

@ZuumZuum

ja und wie verhält es sich wenn die Zustimmung aufgrund sich erst ergebenen Vorfall Wiedertaufen wird

Das Problem ist, dass ihr es ihm erlaubt habt und damit nehmt ihr der Polizei die Handhabe, denn das wissen sie ja. Ihr dürft euch dann nicht beklagen, dass sie nichts tun oder sie sogar beschuldigen, sich strafbar zu machen, weil sie nichts tun.

Ich verstehe auch nicht, wie er die Schlösser austauschen lassen kann. Das darf nur der Eigentümer tun bzw. der Mieter unter Absprache. Wenn es in eurer Wohnanlage so leicht ist, dann dreht den Spieß einfach um.

Kontaktiert den Vermieter. Wohnung kündigen.

In der Otto-Sache mit Otto Kontakt aufnehmen. Betrug schildern, Empfangsbestätigung fordern (die es ja nicht geben wird) und Anzeige erstatten. Vielleicht hat er ja sogar vor, die Rechnung zu bezahlen. Er musste ja den Namen von der Freundin angeben, wenn er nicht gemeldet ist.

Gruß S.