Bekannter einer Nachbarin terrorisiert das ganze Haus mit Lärm, was tun?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Selbstjustiz jeglicher Art ist immer kontraproduktiv un niemals eine Lösung

leider kann ich davon auch ein Lied von singen. seit etlichen Jahren bin ich mit asozialen Nachbarn konfrontiert, die stets rumlärmen ( und ein Umzug ist absolut aussichtslos wegen negativer Schufa )

in so einem Fall würde ich Dir dazu raten, die Polizei zu rufen

am besten immer und immer wieder bis das Theater aufhört

Dem Bekannten mal auflauern und auf die Nase hauen? 

Nein, dann würde man sich selbst ins Unrecht begeben.

Zur Polizei/Ordnungsamt gehen?

Zum OA, ihn anzeigen. Würde aber akute Störungen nicht verhindern.

Meine Lärmabwehrstrategie wäre eine etwas andere: Ihm bei der nächsten Lärmattacke im Rahmen der Notwehr einen auf die Glocke geben. Ich denke, dass er dann Ruhe geben würde.

... im Rahmen der Notwehr einen auf die Glocke geben ...

Ich befürchte, diese Methode dürfte eher recht unangenehm nach hinten losgehen.

@Fotografin1958

Denke ich nicht. Durch den vorsätzlich erzeugten Krach greift er rechtswidrig in die Rechte andere Menschen ein. Gegen diesen Angriff könnte man sich mit Gewalt wehren. Da es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung gibt, wäre z.B. eine Ohrfeige ein adäquates Mittel, den Angriff abzuwehren.

@furbo

Eine Ohrfeige wäre eine passende Antwort, wenn der Gegner Dich beispielsweise immer wieder bewußt heftig anrempelt. Der "feindliche" Angriff müsste also körperlich erfolgen.

Sollten Deine Rechte nur durch Lärmbeästigungen erfolgen, hätte der besagte Nachbar bei deutschen Gerichten recht viel Erfolg wegen "Körperverletzung" oder Ähnlichem. Im Endeffekt wärst DU der Dümmere ... und der Nachbar stände recht gut da, weil Dein Verhalten auf Aggresivität schließen läßt, denn schließlich hättest Du ja ebenso gut den ordentlichen Rechtsweg beschreiten können.

@Fotografin1958
Der "feindliche" Angriff müsste also körperlich erfolgen.

Mir scheint, dass dein juristisches Wissen eher rudimentär ist. Notwehr ist gegen jeden Angriff auf ein Rechtsgut möglich. Es muss kein körperlicher Angriff sein. So kannst du dich z.B. gegen Beleidigungen mit körperlicher Gewalt wehren.

Das "Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges" ist aber keine Abwehr von gegenwärtigen Angriffen. Es ist eher präventives Handeln, um zukünftige Angriffe auszuschließen.

Führt ein Lärmprotokoll, laßt von allen Nachbarn unterschreiben, mit Hilfe des Mietervereins eine Mietminderung durchsetzen.

Nein, es handelt sich nicht mehr um normale Lebensgeräusche. Der Vermieter hätte genügend Mitttel, gegen den ruhestörenden Mieter vorzugehen ... oft leider langwierig und teuer.

Bitte keine Selbstjustiz ... dadurch bekommst Du eher noch mehr Schwierigkeiten!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nur so geht's!

Wobei der Mieterverein nicht zwingend notwendig ist, aber hilfreich sein könnte.