Bekannter bekommt 20% Invalidenrente von der Berufsgenossenschaft....
was würde mit dieser Rente passieren wenn er nun wegen seelischer Probleme von der Deutschen Rentenversicherung auch Erwerbsgemindert berentet würde. Bliebe die Rente von der BG?
3 Antworten
Die Rente der BG wird weitergeleistet. Bei Zuerkennung einer EM-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Rente der BG gemäß § 93 SGB VI angerechnet (außer die Anwendungssperre des § 93 Abs.5 SGB VI greift). Eventuell würde dann die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. Das auszurechnen ist manuell aber zeitaufwändig und etwas kompliziert (zumal er auch einige Berechnungsfaktoren nicht haben wird). Fazit: Ein Nachteil für die Rente der BG würde sich auch durch eine Berentung der DRV nicht ergeben.
Kein Problem... Solange die Frage plausibel gestellt wird, antworte ich auch gerne... ;-)
hehe das war sie dann wohl :-)
Ich antworte nur nicht, wenn der Beitrag mit Fehler (u.a. Rechtschreibfehler oder inhaltliche Fehler) übersät ist. Wer sich so wenig Mühe mit dem Beitrag gibt, hat auch keine vernünftige Antwort verdient....
Bis zu einem Betrag von ca 720 € wird die BG-rente nicht auf die RV-Rente angerechnet. Darüber hinaus anteilig. Das könnt ihr unter Grenzwert googlen.
das hieße? er kann bg rente bis 720€ beziehen und von der rv-rente ginge nichts ab?
Unsinn mit den 720€... Die Grenzwerte werden individuell ermittelt!!! Zudem wird die Rente der BG bei der Rente der gesetzl. RV auch angerechnet, wenn die Rente der gesetzl.RV nicht gekürzt wird. Mal wieder ein schöner und fachkundiger Beitrag! Sehr schön...
E würde seine BG-Rente behalten.
Eine Unfallrente wird auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Dort gibt es bestimmte Freibeträge und meist wirkt sich eine 20%-Rente nicht auf die Höhe einer Erwerbsminderungsrente aus.
Hier findest du die Vorschrift für die Anrechnung: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__93.html
danke schön, hast mir/ meinem kumpel sehr geholfen