Bekannte meldet Strom nach Umzug nicht an - was passiert theoretisch?

10 Antworten

es wurde sicher der alte zählerstand abgelesen

also muß sie ab diesem stand weiterbezahlen

Die Ständer werden ja nur abgelesen wenn der Versorger weiß das ein Umzug stattgefunden hat. Falls ja hast du recht.

@Lynx77

wenn abgemeldet wurde, wurde auch Zählerstand abgelesen für die Endabrechnung.

@amiria71

Ja sag ich doch :D

@amiria71

So weit mir bekannt, wurde von dem Vormieter laut Aussage Bekannter bei Kündigung der Zählerstand auf einem Formular angegeben und die Kündigung so akzeptiert, zum Ablesen soll wohl niemand vor Ort gewesen sein...

Sie muß sich auch nicht irgendwo anmelden. Es gibt einen sog. "Lichtschaltervertrag". Sobald sie in der Wohnung Strom verbraucht, liefert der örtliche Stromversorger. Und berechnet das natürlich auch irgendwann.

Bingo!

Hallo, so theorethisch ist die Frage gar nicht, wie ich gerade erfahren durfte. Ich bin im Dezember 2007 in meine neue Wohnung eingezogen. Bei der Übergabe wurde mein Vormieter von der Vermieterin und mir aufgefordert, seinen Stromvertrag für diese Wohnung zu kündigen. Als ich kurz darauf versucht habe, den Anbieter zu wechseln, wurde mir mitgeteilt, dass das nicht möglich sei, da mein Stromzähler noch mit dem Vertrag meines Vormieters "besetzt" sei. Ich habe meinen Vormieter mehrfach telefonisch und schriftlich gebeten, seinen Vertrag zu kündigen. Da ich keine Antwort bekam und auch vom Stromversorger keine Post bekam, bin ich zunächst davon ausgegangen, dass mein Vormieter meine Stromrechnung bezahlt -warum auch immer. Nun habe ich vom Grundversorger -also nicht der Stromanbieter mit dem ich gerne einen Vertrag abgeschlossen hätte- eine horrende Rechnung erhalten. Und ich habe auf einmal eine Vertragskontonummer beim Grundversorger. Mein Grundversorger -Vattenfall- hat mich also rückwirkend ab Datum meines Einzugs bis zu dem Tag an dem mein Vormieter es geschafft hat, zu kündigen, mit Strom versorgt obwohl ich nachweislich alles in meiner Macht stehende getan habe, um eben nicht von Vattenfall beliefert zu werden. Müsste nicht mein Vormieter -da er ja bis zu seiner Kündigung Vertragspartner war- auch den Vertrag erfüllen, sprich zahlen? Was sagen hier die Gesetze? Gibt es Präzedenzfälle? Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, Strom den ich verbraucht habe, auch zu bezahlen. Aber nicht zu dem Preis.

Zuerst muß der Vertragspartner weiterzahlen. Der kann sich das Geld vom Verbraucher zurückholen. (Ich mußte 2 Jahre bezahlen, und beim Verbraucher war nichts zu holen. Er hat auf meine Kosten 2 Jahre mit Strom geheizt)

Sie wird irgendwann eine Rechnung über zig tausend Euro bekommen, die muss dann sofort bezahlt werden. Viel Spaß.

Leistungen, die man in Anspruch nimmt, muss man auch bezahlen. Der Strom kommt von dem bisherigen Lieferanten, der ja auch noch liefert.
Die Argumentation wäre, als wenn ich den Bus steige und sage "ich will fahren, aber zahlen nicht, denn sie fahren ja sowieso". Der juristische Begriff dafür lautet "venira contra factum proprium" - also "widersprüchliches Verhalten". Sie muss den verbrauchten Strom einfach irgendwann nachzahlen.

Sonst passiert nicht viel. Wir haben das gleiche Problem beim Tanzstudio gehabt. Wir haben zwar nicht "vergessen" uns anzumelden, aber irgendwie gab es da Abspracheprobleme. Der Vormieter hatte uns schon sozusagen "angekündigt".
Nachdem wir nach 18 Monaten noch nichts vom Versorger gehört hatten, habe ich mal angrufen und die tolle Auskunft erhalten "wir sind jetzt erst dazu gekommen, ihre Vertragsunterlagen fertig zu machen". Nun haben wir halt 18 Monate nichts bezahlt und nun alles auf einmal. Ende. Mehr wird Deiner Bekannten auch nicht passieren, sie sollte demnach also Rücklagen bilden.
Bevor die Frage kommt: da verjährt nichts, da ohne Rechnung keine Fälligkeit und ohne Fälligkeit keine Verjährung eintritt.

Und: sie hat dann natürlich keine Wahl, nach welchem Tarif abgerechnet wird. Da wird der Standard-Tarif zugrunde gelegt. Wenn sie jetzt anmeldet, kann sie sich für die Zukunft Versorger und Tarif aussuchen und ggf. sparen.