Beitragsservice: Ermäßigung wg. Behinderung im gemeinsamen Haushalt?
Hallo, ich bin schwerbehindert mit Kennzeichen RF im Ausweis, deshalb zahle ich den vergünstigen Beitragsservice Satz.
Nun ziehe ich bald wieder bei meinen (nichtbehinderten) Eltern ein, wird bilden also einen Haushalt.
Wird jetzt meine Behinderung auf den ganzen Haushalt angerechnet, also zahlen wir insgesamt den ermäßigten Satz? Ich finde leider nichts dazu..
Vielen Dank im Voraus :)
4 Antworten
Nein, die Ermäßigung gilt nur für dich selber und dein/deine Ehepartner/in und deine eigenen Kinder. Deine Eltern müssen entweder selber auch befreit sein oder zahlen.
Du meinst den Rundfunkbetrag? Da zählen dann deine Eltern. Wenn sie sonst auch Beitrags befreit wären, dann müsste ja nur 1x der ermäßigte Kurs bezahlt werden. (Ist nur 1x pro Haushalt / Wohnung fällig) Wenn sie nicht ermäßigt waren, wird 1x der volle Beitag fällig. LG
Ja,denn es gilt das Prinzip Haushalt,du musst aber bei der GZ dein Umzug Melden
nein, deine ermäßigung hat mit deinen eltern nichts zu tun. du wirst abgemeldet und deine eltern zahlen weiter den vollen beitrag.