Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt?

4 Antworten

KV-Brutto ist der Betrag auf den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden.

RV-Brutto der Betrag auf den Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge erhoben werden.

Steuerbrutto der Betrag der für die Berechnung der Lohnsteuer und daraus folgend der verfassungswidrigen Ostabgabe und der Sektensteuer zugrunde gelegt wird.

Abweichungen zw. den einzelnen Bruttoeinkommen können sich ergeben durch:

  • steuerfreie Gehaltsanteile
  • betr. Altersvorsorge
  • Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenzen
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich habe hier aber nun ein Schreiben erhalten. Und die wollen mein beitragspflichtiges bruttoarbeitsentgelt wissen. Welcher Betrag ist das denn in der Lohnabrechnung

@Emilia926

Wer will das wissen wäre wichtig um die Frage beantwprten zu können.

@kevin1905

Die Arbeitsagentur

In der Lohnabrechnung ist sowohl das steuerpflichtige wie auch das das SV-pflichtige Bruttoentgelt ausgewiesen. Wenn du keine steuerfreien Zuschläge hast, ist das gesamte Brutto steuer- und SV-pflichtig.

Ich habe Steuerfreie Zuschläge, und Steuerbruttoentgelt und Sv-Pflichtige Brutto Entgelt ist nicht identisch. Welchen Betrag muss ich denn jetzt nun nehmen, wenn nach dem beitragspflichtigen Bruttoentgelt verlangt wird ?

@Emilia926

Das SV-pflichtige Brutto!

Der Gesamtbetrag Deines Einkommens unterliegt der Steuerpflicht.

Steuerfreie Zuschläge rausgerechnet

@Emilia926

Wie logisch ..... die dürften bei einer solchen Kurzzeittätigkeit wohl eher nicht zu Diskussion stehen. Oder handelt es sich um eine Tätigkeit am Sonntag, wo entsprechende Zuschläge gezahlt werden?