Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ist auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung wesentlich kleiner als auf der Lohnsteuerbescheinigung. Kann das sein?

1 Antwort

Das ist schon möglich, dass das Steuerbrutto höher als das SV-Brutto ist. In der Regel ergeben sich dabei aber keine größeren Abweichungen.

Hast du z.B. sehr gut verdient, dass dein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze lag, werden auf den übersteigenden Betrag keine Sozialversicherungsbeiträge mehr erhoben - Lohnsteuer hingegen schon. Gründe können auch unterschiedlich zu behandelnde pauschal versteuerte Lohnbestandteile oder Zuschläge für Sonntags-/Feiertags- oder Nachtarbeit sein.

Genau kannst du es nur in Erfahrung bringen, wenn du bei Euch in der Personal/Lohnabrechnung nachfragst.