Beitragsrückforderung von der AOK?

3 Antworten

Das bekommst du erstattet.

Wieso bist du überhaupt pflichtversichert worden.

Besteht für dich keine Familienversicherung beim Ehepartner, denn von 300€ kann man doch nicht leben?

Sabl92 
Fragesteller
 03.06.2018, 12:39

Kein Ehepartner vorhanden

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass du eine Obligatorische Anschlussversicherung (OAV) eingetragen bekommen hast. Diese wird ab dem Folgetag der letzten Mitgliedschaft mit dem Höchstbeitrag (knapp 700 € mtl.) eingetragen, wenn du auf die Nachfrage deines weiteren Versicherungsschutzes, nicht reagiert hast. Du erhältst 56 Tage nach dem letzten Tag der Mitgliedschaft ein Schreiben von der AOK mit der Frage "Wie dein Versicherungsschutz ab dem xxx weiter fortbesteht". Du erhältst im 3 Wochen Rhythmus 2 Erinnerungen. Solltest du nicht auf die Schreiben reagieren, wird die OAV mit dem Höchstbetrag eingetragen. Ab dem Folgemonat in dem du dich meldest, wird der mtl. Beitrag entsprechend deiner Angaben zum Einkommen berechnet. Hier gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage, die einen Beitrag von ca. 180 € mtl. nach sich zieht.

Ich empfehle dir in der AOK mal anzurufen (Telefonnummer ist auf dem schreiben) oder ins nächste Servicecenter zu gehen. Wenn du deine Situation erklärst, kann es durchaus eine Einzelfallentscheidung geben.

Viel Erfolg!

Gruß
tempic

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du innerhalb von 4 Monaten 4890.-- € bezahlen sollst. Irgend etwas bringst du durcheinander oder verstehst es nicht richtig.

Tipp : anrufen bei der AOK, keine E - Mail. Bei Anruf kannst du es besser klären als bei einer Mail....wegen hin und her Fragerei.