Beim Sprayen erwischt - Polizei

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Entsorg alle Blackbooks (oder bring sie bei Freunden deines Vetrauens unter) falls ne Hausdurchsuchung kommt, falls du das erste mal erwischt wurdest musst du nicht allzuviel befürchten. Die werden jetzt ihre Akten durchschauen mit den angezeigten Tags un Pieces, wenn du viel malen gehst unter dem selben Namen siehts schlecht aus. Ansonsten vorm Richter (falls es soweit kommt) bisschen jammern und sagen dass dus niiiiiie wieder machst, dann kommst du da recht sauber raus, vll paar Sozialstunden oder ne kleine Strafe die zur Reinigung der "Sachbeschädigung" genutzt wird, sons nix.

Keep Writing !

Das nenne ich doch mal eine anständige antwort! Sind normalerweise garnicht in diesem Gebiet unterwegs. Werden keine Pieces finden, und mein Tag ist undefinierbar.

Danke!

MONTEEEEE!!!!

Typisch....erst Sch...e bauen und dann nicht mal dazu stehen. Sprayen ist kein Kavaliersdelikt sondern Sachbeschädigung. Das ist ein STraftatbestand!!!!!!! Keine Sorge.....mit den Sprühdosen als Beweismaterial können die euch schon nachweisen dass ihr das ward. Also stell dich und zeig Verantwortung .....ansonsten kommen zu der Strafe wegen Sachbeschädigung noch die Kosten der kriminaltechnischen Untersuchung dazu. Es wird so ein bis zwei Wochen gehen dann bekommst du eine Vorladung aufs Revier. Da werden dir die Vorwürfe zur Last gelegt und du kannst dich dazu äußern. Danach geht die Sache zur STaatsanwaltschaft und da wird entschieden ob Anklage gegen dich erhoben wird. Daher sei kooperativ, zeig dich einsichtig und vor Allem....bezahl den Schaden!!!! dann kann es mit einer Verwarnung ausgehen...vorausgesetzt du bist vorher noch nicht auffällig geworden.

Die Dosen? es war lediglich eine Farbe (schwarz) und jeder von uns hatte eine davon dabei und mit jeder wurde gesprüht. Sie können ja nicht speziell auf die Person zurückgreifen von uns dreien oder? ich mein, wir waren es ja alle

@NIBA1

Ich wünsche dir, dass Dein Eigentum mal beschädigt wird und niemandem etwas nachgewiesen werden kann, so dass du auf dem Schaden sitzen bleibst. Du verhälst dich nämlich total daneben.

@NIBA1

Nochmals.......ihr habt klipp und klar eine Sachbeschädigung vorgenommen und seid dabei beobachtet worden. Die schwarze Farbdosen von Euch sind sichergestellt worden. Das gibt ein Indizienprozess den ihr garantiert verlieren werdet. Macht jetzt keinen riesen Terz daraus, gebt die Sache zu, bezahlt die Reinigung und dann ist gut. Ihr belastet damit nur die Gerichte und zahlen müsst ihr eh. So wirds billiger!!! Ob du nun selber gesprüht hast oder dabei warst und die Sachbeschädigung nicht verhindert hast ist hier irrelevant. Steht zu eurem tun und handelt wie Erwachsene.

Alaska sei mal still du Lappen du brauchst ihm nich ewig erklären das es Sachbeschädigung is und außerdem obwohl es nur ein Tag war is es trotzdem kunst

Mit 18 bist du voll strafmündig. Also trifft dich die ganze Härte des Gesetzes. Und das ist auch gut so. Solche Schmierfinken sollten weggesperrt werden. Wie würdest DU dich fühlen, wenn jemand etwas, was dir lieb und teuer ist, mit dummen Sprühereien versaut?

Jetzt mal halblang hier. ich hab an keinen Privateigentum gesprayt sondern an Staatseigentum (brücke)...

@NIBA1

ach so, soll es halt der Steuerzahler übernehmen? Ich wette, du zahlst keine Steuern.

Mit 18 bist du voll strafmündig.

Falsch, bis zum 21. Geburtstag kann noch Jugendstrafrecht angewandt werden, und das wird in der Regel auch so praktiziert. Ich kann mir keinen Fall denken, in dem Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurden. Das liegt wohl auch an dem Gedanken, dass man einem jungen Menschen wegen einer Jugendsünde nicht das ganze Leben versauen will.

Schön dass Du aus der Sache gelernt hast. Ist auch besser so, denn auch diese Sache wird mit Sicherheit lange an Dir kleben bleiben. Erst einmal wirst Du Dich vor den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) strafrechtlich dazu verantworten müssen und bei dem Geschädigten auch zivilrechtlich. Da Ihr öffentliches Eigentum beschädigt habt, wird das mit Sicherheit auch keine günstige Abwicklung werden. Behörden ala Verkehrsamt, Autobahnmeisterei, Straßenbauamt oder ggfs. das zuständige Verkehrsministerium haben gute Anwälte, einen langen Atem und durch den Zoll einen engene und gnadenlosen Geldeintreiber.

Demnach nicht auf die "dumme Tour" machen sondern einfach Reue zeigen, Besserung geloben, den Schaden beheben lassen und die entsprechende Rechnung zahlen.

Dann könnte man ggfs um ein Strafverfahren herum kommen, Alles andere macht null Sinn und kostet nur mehr.

Wenn sie euch nachweisen können, dass ihr das ward, kommen zwei Verfahren auf dich zu, ein strafrechtiches (Sachbeschädigung) und ein zivilrechtliches (Schadensersatz).

Allerdings hast du beim Strafprozess eine gute Chance, dass noch Jugendstrafrecht angwandt wird, da diene Tat nicht gerade von geistiger Reife zeugt.

Mit 18 gilt das Erwachsenenstrafrecht!

@Caravan1974

Der Richter kann aber auch bis 21 noch Jugendstrafe verhängen, muss er natürlich nicht.

@Caravan1974

Das ist falsch. Abgesehen davon, daß das JGG bis zum 21. Geburtstag gilt, handelt es sich hier um eine "Jugendverfehlung", die in jedem Fall zur Anwendung von Jugendstrafrecht führt.

http://dejure.org/gesetze/JGG/105.html

@skyfly71

Wahnsinn wie viele Fachjuristen hier unterwegs sind - und jeder hat natürlich Recht.

@GoetheDresden

Tja, so ist das halt: Zwei Juristen, drei Meinungen! :D

Wobei hier die Rechtslage doch recht eindeutig ist, sodass hier vermutlich jeder Richter nach Jugendstrafrecht urteilen würde.