Beim rückwärts fahren, auto angefahren?

7 Antworten

Ja natürlich, weil gegen den Rückwärtsfahrenden spricht im allgemeinen der Anscheinsbeweis dahingehend, dass er allein einen im Zusammenhang mit der Rückwärtsbewegung zustande gekommenen Unfall verschuldet hat. Kann also der Rückwärtsfahrende den Raum hinter seinem Fahrzeug nicht vollständig überblicken, muss er sich eines Einweisers bedienen. Blindes - auch vorsichtiges - Rückwärtsfahren ist grob verkehrswidrig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

es tut mir zwar leid, aber du scheinst tatsächlich schuld zu sein, so wie du es kurz geschildert hast.

Verkehrsrechtlich gehe ich jedoch noch von einer anderen -und zwar einer absoluten- Sache aus, nicht nur vom "Rückwärtsfahren". Mich stört das Thema "Einfahrt".

1)

War es eine Hofeinfahrt, ein Privatgrundstück oder z.B. ein beschranktes Firmengelände?

2)

Du bist "angefahren", also als ruhender Verkehrsteilneher erkennbar gewesen?

Schlecht. in beiden Fällen hat jede Form des fließenden Verkehrs Vorrang. Insbesondere bei der Ausfahrt aus Privatgrundstücken ergibt sich das Problem, dass z.B. wie in diesem Fall auch ein Wender auf der Fahrbahn trotzdem das Vorrecht der Fahrt hat.

Da hat man besondere Sorgfaltspflichten als "Einreihender in den Verkehr".

Auch wenn Dir einige Antworten hier Mut machen, Du wirst die Gesamtschuld bekommen. Wer rückwärts fährt muß besonders vorsichtig agieren und sich notfalls einweisen lassen.

Melde den Unfall Deiner Versicherung und teile Deine Bedenken na der Unfallschuld mit. Wenn die Versicherung den Schaden voll reguliert, kannst Du das mit der Teilschuld begraben. Keine Versicherung erbringt eine Leistung wenn es sich nicht irgendwie vermeiden läßt.

Bin ich trotzdem schuld?

Ja zumindest größtenteils. Du bist rückwärts gefahren, da gilt besondere Vorsicht.

Polizei gerufen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja klar , ich soll schuld sein. Aber nachdem der Transporter anhielt soll ich noch den Gegenverkehr beachten ob nicht jemand ne u Wendung mach und sich zwischen uns stellt ?

@Touareg23

So ist es.

Du hast meine Frage nicht beantwortet.

@kevin1905

Doch hab gesagt ja klar, ich soll schuld sein. Aber soll ich auf Gegenverkehr achten ob jemand ne u Wendung macht und sich genau da hinstellt?

@Touareg23

Ich diskutiere das nicht mit dir.

Wer rückwärts fährt und einen Unfall baut ist IMMER und ohne Ausnahme zumindest teilschuld. Ende!

§ 9 Abs. 5 StVO:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

In welchem Rahmen sich diese Teilschuld bewegt ist Sache deiner Versicherung, also warum regst du dich darüber auf? Wenn die Versicherung reguliert hat, was sie regulieren musste, kannst du dich immer noch entscheiden den Schaden zurück zu kaufen.

Kein Stress.

@kevin1905

In wie fern zurück kaufen?

@Touareg23

Die Versicherung rechnet dir aus was günstiger wäre für dich.

  1. Die Hochstufung der SF-Klasse und der neue Beitrag oder
  2. den Unfall aus eigener Tasche zu zahlen, ihn quasi deiner Versicherung abzukaufen, denn diese ist in jedem Fall leistungspflichtig.

Wer rückwärts fährt ist zur besonderen Aufmerksamkeit verpflichtet. Wenn du nach hinten keine Sicht hast, DARFST du überhaupt nicht fahren. Dann muss man sich zur Not ausweisen lassen.

Die andere Fahrerin bekommt höchstens eine Mitschuld, wenn dort ein Wendemanöver nicht erlaubt ist.