Beim Radfahren: Ampel springt kurz vorm Überqueren auf Rot

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Da fragen wir mal die StVO...

§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

  • Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".
  • Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung".

Man muss also bereits bei Gelb an der Haltelinie halten. Bei Rot darf keinesfalls gefahren werden, wer das doch noch macht begeht schon bei 0,01sec nach dem Umschalten auf Rot einen Rotlichtverstoß der für Radfahrer 45€ Bußgeld, 23,50€ Gebühren und 1 Punkt kostet. Kommt eine Gefährdung Anderer hinzu dann sind es 100€, bei einem Unfall 120€ und jeweils 1 Punkt.

Und wenn Du nicht mehr rechtzeitig anhalten kannst dann verstößt Du gegen § 3 StVO Geschwindigkeit. Da heißt es:

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

also es gilt, wenn man schon auf der straße ist darf man noch rüber. desweiteren gilt, dass wenn man zu schnell fährt und nicht mehr rechtzeitig bremsen könnte darf man noch rüber fahren

Ach so. Wenn man also zu schnell ist um noch stehen bleiben zu können dann darf man bei Rot fahren?

Andersherum ist es richtig. Man darf nur so schnell fahren das man das Fahrzeug (auch ein Fahrrad gehört dazu) jederzeit beherrscht und auch rechtzeitig anhalten kann.