Beim Krankentransport geblitzt hilfe?

12 Antworten

Hallo IceLeek,

das ist rechtlich in meinen Augen eine schwierige Sache.

Natürlich hattest Du einen guten Grund, die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung außer Acht zu lassen. Hier gibt es verschiedene Paragraphen (rechtfertigender Notstand etc.), welche Dein Handeln rechtfertigen.

Auf der anderen Seite gilt auch bei diesen Paragraphen, dass Du auf Deiner Fahrt keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden darfst.
Das gilt im übrigen auch für "professionelle" Fahrer von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Auch die dürfen sich im Einsatz (im Privat-Pkw oder Einsatzfahrzeug) über Verkehrsregeln hinweg setzen - aber sobald etwas passiert, sind sie dennoch verantwortlich.
U.a. stellt sich bei ehrenamtlichen Feuerwehr- und THW-Mitgliedern immer die Frage, wie schnell sie mit dem privaten Pkw nach einer Alarmierung zum Feuerwehrhaus fahren dürfen. Und hier ist es dann im Zweifel immer eine Abwägung des Richters, ob die Geschwindigeitsübertretung gemessen am Einsatzgrund sowie in Anbetracht des Gefährdungspotentials für andere Verkehrsteilnehmer vertretbar war oder nicht. Urteile gibt es in die eine sowie auch in die andere Richtung.

Ähnliches könnte es auch in Deinem Fall zu entscheiden geben: Nicht die Frage, ob eine Geschwindigeitsübertretung generell rechtmäßig war, sondern ob die Höhe der Übertretung nach Abwägung aller Einflüsse rechtfertigend ist.
Und eben hier spielen viele Faktoren mit rein, (Staats-)Anwälte und Richter haben unter Umständen Wochen und Monate Zeit, den Fall zu zerpflücken und genauestens zu analysieren (was wäre gewesen wenn altenativ... Du 10 oder 20 km/h langsamer gefahren wärst... oder einen Notruf abgesetzt und am Straßenrand auf den Rettungswagen gewartet hättest... oder, oder, oder... wie war die Verkehrssituation an dem Tag? Und die Sicht? Gab es bauliche Probleme (Baustellen etc.) auf der Strecke oder war diese gut einsehbar...).

Deshalb hier ganz klar mein Tipp: Vertraue Dich umgehend einem guten Rechtsanwalt, der sich mit dieser Thematik auskennt (Verkehrsrecht o.ä.) an.

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Generell zu dem Fall eine Anmerkung meinerseits: Ich würde in keinem Fall selbst mit dem Pkw ins Krankenhaus fahren (Ausnahme: Es ist in ein oder zwei Minuten zu erreichen), sondern immer einen Notruf absetzen.
Warum? In der Zeit, in der Du fährst, kannst Du dem Patienten nicht helfen. Hier wäre es unter Umständen besser gewesen anzuhalten, den Patienten in die stabile Seitenlage (da bewusstlos) zu versetzen und bei Schlimmerem (uner Umständen Atem- und Kreislaufstillstand) mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung zu beginnen und so die Zeit bis zum Eintreffen von Notarzt und Rettungswagen zu überbrücken. Diese treffen im Regelfall nach wenigen Minuten ein und können dann sofort und vor Ort mit der professionellen Arbeit beginnen. Ein weiterer Punkt: Du selbst als direkt betroffener gerätst in Panik. Das kann dann dazu führen, dass Du auf der einen Seite andere gefährdest (z.B. in der Konzentration stark eingeschränkt, mit einem Auge beim Patienten, Geschwindigkeitsübertretung etc.) und auf der anderen Seite vielleicht selbst "den Kopf verlierst" und ggfs. Dich verfährst, einen Unfall baust (was die Sache auch für den Patienten verschlimmert) oder sowas in der Art.

Wobei mir natürlich bewusst ist, dass sich das hier so einfach schreibt, in der Situation selbst aber in Sekundenbruchteilen und in einer für alle beteiligten absoluten Ausnahmesituation entschieden werden muss. Also kein Vorwurf an Dich - sondern vielleicht für den ein oder anderen ein Denkanstoss für den Fall, dass er selbst mal in eine solche Situation kommt.



Die Strafe könnte gemildert bzw. komplett wegfallen.
§ 16 OWiG Notstandsparagraph
Wenn der Brief mit dem Anhörungsbogen kommt Situation schildern und den Beleg vom Krankenhaus beilegen.
Da die Geschwindigkeitsübertretung nicht unerheblich ist, denke ich es ist schwierig aber nicht unmöglich.
Zumindest wenn dir keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nachgewiesen werden kann.
In vielen Fällen wird zumindest vom Fahrverbot abgesehen.

Hallo,

meiner Meinung hast du einen klaren Rechtfertigungsgrund.

Über kurz oder lang wird ein Brief von der Zentralen Bußgeldstelle kommen, in diesem hast du ja als Betroffener das Recht, deine Sicht der Dinge darzulegen. Schreib ihnen, was du hier geschrieben hast, leg die Bescheinigung vom Krankenhaus dazu (und wenn du richtig Eindruck schinden willst, lass deinen Bruder noch eine "Befreiung eines Arztes von der Schweigepflicht"unterschreiben und beilegen... der Sachbearbeiter wird zwar niemals beim Arzt wegen sowas anrufen, aber das zeigt, dass du es mit deiner Begründung für die Fahrt "ernst" meinst...).

Aber auch nur mit der Bescheinigung vom Krankenhaus, bin ich mir sicher, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wird.

Alles Gute!

Sehen gut aus mit Belegen :

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 34 Rechtfertigender Notstand

Wer in einer

gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib,

Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um

die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht

rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen,

namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen

drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte

wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein

angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Also Sieht es deiner Meinung nach gut aus ? Weil ansonsten bin ich erst mal meinen Führerschein los..

@IceLeek

"Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein

angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

Da kann man unterschiedlicher Meinung sein , eigentlich solltest du aber mit Belegen relativ gut durchkommen .

Hat nichts mit einer Straftat zu tun, weshalb das StGB nicht angewandt wird.

@Tsy96x

In § 16 OWiG steht aber nichts wesentlich anderes drin.

Knackpunkt ist die Rechtsgüterabwägung.

Da bekommst Du die volle Strafe die sich für das Übertreten der Geschwindigkeit zu verhängen ist  .

Da nützt so ein Wisch aus dem Krankenhaus NULL den das wäre ein Freibrief für alle Raser also Strafe muss sein .

Wahrscheinlich ist es ihm durch deine Fahrerei schlecht und schwarz vor dern Augen geworden .

Nur wen das Leben in Gefahr ist also Herzinfarkt oder hoher Blutverlust dann könnte man wen das Krankenhaus in kurzer Zeit erreichbar wäre das tolerieren aber nicht auf der Autobahn  

da wäre es auch besser Parkplatz  oder die nächste Möglichkeit sicher stehen zu bleiben angebracht als dich dein Brunder und viele andere in Lebensgefahr zu bringen . 

Anhalten und Arzt  oder Krankenhaus anrufen wäre das richtige.

Und da wird auch das Gericht das Krankenhaus selber befragen was er überhaupt hatte .  

Den das kann strafverschärfend sich auswirken . Weil du zu 100% falsch gehandelt hast  

Wiee kann man nur so einen Schwachsinn schreiben?