Beim klauen nicht erwischt! Was nun?

6 Antworten

wenn deine Freundin dich mit angegeben hat. bekommen deine Eltern ein Brief von der Polizei.  und befragen zu deine tat hergang

Wenn sie Deine Freundin nach Deinem Namen gefragt haben, dann haben sie das eben doch mitbekommen. In allen Kaufhäusern hängen Videokameras.

Da Du noch minderjährig bist, werden Deine Eltern die Post bekommen, insofern das Kaufhaus Strafanzeige erstattet. Dann kommt die Post von der zuständigen Polizeidienststelle (bei Euch heißt das glaube ich Gendarmerie).

Das gibt auf jeden Fall Ärger zuhause. Da zum Tatzeitpunkt 13 Jahre alt warst, passiert da aber nicht viel, selbst Sozialstunden bekommt man erst ab 14 Jahren. Die Wäsche musst Du natürlich dann zurückbringen.

lg Lilo

Aber die Unterwäsche ist doch getragen was machen sie dann mit dem wenn ich es zurückgebe?

Wahrscheinlich haben sie es gefilmt.

Dann bekommen deine Eltern einen Brief und dürfen sich das Video ansehen. Dann zahlen sie, was du geklaut hast und Ende ...

Wenn sie es dir nachweisen können, dass du was geklaut hast, kann dir was passieren. Wie du bestraft werden könntest weiss ich nicht. Es geht aber immer darum, was zur Tatzeit war und nicht was jetzt ist.

Am besten wendest du dich an die Polizei, die hilft dir.

Ja aber was soll ich die fragen und machen?

@Izabaden27

Sagen dass du gestohlen hast und dir deine gerechte Strafe abholen.