Beim Kiffen erwischt (Was ist zu erwarten)?

4 Antworten

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden die Personalien an die Fahrerlaubnisbehörde weiterleiten, verbunden mit einer Sachverhaltsdarstellung und dem geäußerten Verdacht des THC - Konsums. Du musst damit rechnen, dass Du wie aus heiterem Himmel eine Verfügung in Deinem Briefkasten vorfindest, mit der Dir die Auflage erteilt wird, Dich binnen einer Frist von einer Woche einem Drogenscreening zu unterziehen und das Ergebnis vorzulegen. Ist der Test negativ, passiert nichts weiter. Ist er positiv oder legst Du den geforderten Nachweis nicht vor, wird Dir die Vorlage eines positiven Gutachtens einer anerkannten medizinisch - psychologischen Begutachtungsstelle ( MPU ) auferlegt. Ist das Gutachten negativ oder erfolgt keine Vorlage innerhalb der gesetzten Frist von i.d.R. sechs Wochen, erfolgt die sofort vollziehbare Entziehung der Fahrerlaubnis.

Cannabiskonsum ist nicht fahreignunsschädlich. Schon gar nicht wird ein 500€ ärztliches Gutachten angefordert, weil in einer Gruppe von 5 der Geruch von Gras wahrgenommen wurde.

@melman86c

Woher die Weisheit? Vgl. §§ 46 Abs. 3, 14 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 FeV. Zwar ist der Cannabiskonsument nach einem Urteil des BVerfG nicht unbedingt zum Führen eines Kfz. ungeeignet. Allerdings muss das die Fahrerlaubnisbehörde überprüfen. Im Fall des FS ist zunächst festzustellen, ob überhaupt THC - Konsum vorliegt und wenn ja, ist auf der zweiten Stufe zu prüfen, ob Kraftfahreignung vorliegt. Also zuerst Drogenscreening, sodann ggf. MPU, die man im Zweifel nicht bestehen kann. Der Geruch von Gras begründet nur den Verdacht, dem die Fahrerlaubnisbehörde nachgehen muss. Deswegen haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nur die Personalien festgestellt. Weitere Maßnahmen standen ihnen nicht zu bzw. waren offenbar nicht angezeigt.

@Dachtichsmir

Die Weisheit entspringt Anlage 4 FeV 9.2.2.

Welcher Fragestellung sollte die MPU denn haben? Sie kann ja wohl kaum wohl kaum heißen " Zu prüfen ist ob XY auch in Zukunft ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Cannabis führen wird", da kein Zusammenhang mit dem Verkehr besteht.

Ein ärztliches Gutachten kommt nur in Frage, wenn Hinweise auf fahreignungschädlichen Konsum vorliegen. Dies wäre beispielweise regelmäßiger Konsum.

@melman86c

Die zu beantwortende Frage lautet: " Ist zu erwarten, dass der Probant Kraftfahrzeuge unter dem Einfluss von Cannabis führen wird oder kann er den Konsum von Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen dauerhaft trennen? " Vgl. speziell für den Fall des Cannabiskonsums die Anlage 4 Nr. 9.2.2 zur FeV.

@Dachtichsmir

So eine Fragestellung wird wohl nicht oft ausgesprochen, außer von rechtswidrig handelnden Verwaltungsangestellten.

@melman86c

Na ja, jedenfalls die Obersten Verwaltungsgerichte der Länder verlangen gerade dieses Gutachten. Von rechtswidrig handelnden Verwaltungsangestellten kann da wohl nicht die Rede sein ( vgl. zuletzt BayVGH, Urteil vom 25.04.2017, 11 BV 17.33, zitiert u.a. bei Burhoff online/ www.burhoff.de ).

@Dachtichsmir

Schön, da ging es aber um einen Fahrer mit 3,7ng/ml THC im Blut.

Das hat nichts mit " Er hat außerhalb des Verkehrs gekifft und muss nun zeigen, dass er dies vom Fahren trennen kann" wie du es meinst. Vom Sachverhalt dieser Frage hier ist das meilenweit entfernt.

@melman86c

Nein, es ist eben nicht meilenweit entfernt. Dort wurde einmaliger Konsum behauptet und die Fahrerlaubnisbehörde hat entzogen, ohne das durch Einholung eines ( MPU - ) Gutachtens zu überprüfen.

Im vorliegenden Fall wird ja vor der Auflage, das Gutachten erstellen zu lassen, die Vorlage des Ergebnisses des Drogenscreenings, das innerhalb einer sehr kurz bemessenen Frist durchzuführen ist, verlangt. Entscheidend ist dort der Abbauwert THC - COOH. Aus diesem ergibt sich zum Einen, ob überhaupt THC - Konsum vorliegt und zum Anderen, ob regelmäßig konsumiert wird.

Ich habe diese Fälle schon mehrfach erlebt und auf einen Verwaltungsrechtsstreit würde ich es nicht ankommen lassen, da dieser sehr lange dauern dürfte und die Fahrerlaubnis bis dahin jedenfalls sofort vollziehbar entzogen ist. Auch in einem Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage würde ich nicht setzen ( vgl. VGH BaWü, Beschl. vom 20.04.2010, 10 S 319/10, wobei dort lediglich die konkrete Fragestellung an die Begutachtungsstelle moniert , aber der erneute Begutachtungsauftrag ohne Weiteres für angezeigt erachtet wurde, ggf. mit den entsprechenden Konsequenzen ).

@Dachtichsmir

Es wurde auf einmaligen Konsum plädiert nach einer berauschten Fahrt. Dieser wurde nicht geglaubt und deswegen ist die FE futsch. Die Fragestellung hier beinhaltet eine Gruppe von Menschen die irgendwo draußen gekifft haben. Wo ist das bitte vergleichbar?

@melman86c

Woher der Verdacht resultiert, ist doch vollkommen egal. Im vorliegenden Fall riechen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Cannabiskonsum buchstäblich im Dunstkreis von fünf zu einer Gruppe gehörenden Personen, im Fall des BayVGH weist der Betroffene über 3 ng/ml Serum auf und im Fall des VGH BaWü findet die Polizei beim Betroffenen zufällig eine Hanfplantage ohne dass akuter Konsum festgestellt worden wäre.

@Dachtichsmir

Woher der Verdacht resultiert ist nicht vollkommen egal. Wie kommst du darauf? Wenn es völlig egal ist, dann müsste ja die bloße Aussage irgendeiner Person dazu führen das man zum ÄG muss.

Nochmal: In dem Urteil aus Bayern ist die Person bereits berauscht am Steuer gewesen. Das Kind ist in den Brunnen gefallen und fehlendes Trennvermögen steht fest. Das einzige was dann noch retten kann, ist die Geltendmachung von Erstkonsum. Dazu müssen die Werte während der Fahrt passen und beim ÄG dürfen weder Aktiv noch Passivstoffe vorhanden sein. Passt es nicht dann Entzug der FE.

Auch eine Hanfplantage in der Wohnung ist auch nur ein ansatzweise vergleichbares Szenario. Wer angibt das diese Hanfplantage für den Eigenkonsum ist, erregt den Verdacht des regelmäßigen Konsums. Sollte beim ÄG dann über 75ng/ml THC-COOH festgestellt wird, gilt man als regelmäßiger Konsument und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.

Willst du mir sagen, dass wenn in einer Disco jemand kifft und die Polizei dies bemerkt, dass dann alle Discobesucher auf Generalverdacht zum ÄG gebeten werden?

Du kannst gelegentlich kiffen soviel du willst solange du fahren und konsumieren trennst. Eine MPU Fragestellung wie du sie dir ausgedacht hast gibt es nicht.

@melman86c

Eine Disco oder jede sonst öffentlich zugängliche Veranstaltung ist nicht vergleichbar mit einem geschlossenen Personenkreis. Das haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes wohl vorliegend genau so gesehen. FS sollte auf das Szenario, das ich hier nun in allen Einzelheiten dargelegt habe, vorbereitet sein. Ist das Drogenscreening negativ, besteht ja ohnehin kein Grund zur Beunruhigung. Gegen die Auflage ist ein Rechtsmittel i.ü. nicht gegeben. Melman86c und ich haben quasi die gesamte Argumentation, wie sie auch bei der Lappenkammer beim Verwaltungsgericht ausgetauscht würde, dargelegt. Demjenigen, der der Ansicht von melman86c folgt, droht am Ende ein erheblicher finanzieller Aufwand, soweit keine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht. Ferner droht zumindest der Verlust der Fahrerlaubnis von der Entziehunhgsverfügung bis zur Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz oder bis zur endgültigen Entscheidung beim OVG/ VGH. Selbst wenn man dort obsiegen sollte, was ich nach der relativ restriktiven Rechtsprechung bundesweit arg bezweifele, sind bis dahin locker zwei Jahre rum. Über diese Brücke würde ich nicht gehen.

@Dachtichsmir

Es ist vollkommen egal, was irgendwelche Wichtigmacher vom Ordnungsamt wie sehen. Deren Ansichten bilden nicht die Rechtsprechung. Zu einem "Drogenscreening", eigentlich Ärztliches Gutachten genannt wird es nicht kommen. Bei keinem der damals anwesenden Personen. Da würde ich alles was ich habe drauf verwetten.

Der Geruch von Gras, nicht mal der Fund von geringen Mengen rechtfertigt es fünf Leute zu einem jeweils 500€ teuren ärztlichen Gutachten zu schicken. Weder für dieses Gutachten noch für eine folgende MPU gibt es eine passende Fragestellung.

Du erzählst mir ja nichtmal, wie die momentane Rechtsprechung ist. Deine Beispiele sind allesamt wertlos auf den vorliegenden Fall bezogen. Welche Argumentation meinst du bei der Lappenkammer?

Kommt mir sowieso so vor, als würdest du mich nur noch ärgern wollen, du antwortest ohne echtes Gegenargument, sagst einfach nur "falsch" und das wars.

@melman86c

Das Drogenscreening ist kein ärztliches Gutachten. Es handelt sich schlicht um die Analyse einer Blut-, Urin. oder Haarprobe. Danach wird entschieden, ob weitere Tatsachen vorliegen, die auf regelmäßigen Konsum schließen lassen.

Warum sollte ich Dich ärgern wollen? Du hast meine Antwort kommentiert und nicht umgekehrt.

Meine Antwort resultiert aus einer fast 25-jährigen Berufserfahrung und zusätzlichen Seminaren bei Richtern, Verwaltungsmitarbeitern, TÜV und DEKRA. Wenn FS meinen Ratschlägen folgt, kann ihm nichts passieren. Folgt er Deiner Ansicht kann das gut gehen, wehe aber wenn nicht.

Jetzt dürfte es aber gut sein.

@Dachtichsmir

Und wer führt dieses Drogenscreening durch? Ein Ärztliches Gutachten ist nämlich der erste Schritt in dem geklärt wird, welche Konsumform vorliegt.

@melman86c

Das kann man beim Rechtsmedizinischen Institut der Universitätsklinik, bei der ABV, bei der DEKRA u.a. einholen. Diese stehen sämtlich unter Schweigepflicht. Da stellt sich nur die Frage nach den Kosten, die sind nämlich durchaus unterschiedlich. bei der Uni Köln fallen 72,-- € an, bei der DEKRA nach meiner letzten Kenntnis 92,-- €.

Also an sich ist das Schwachsinn das die eure Ausweise abfotografieren....

Ich glaube die haben euch Angst gemacht , sonst hätten sie euch direkt daheim abgeliefert Polizei gerufen etc.. weil Drogentest hätte sofort gemacht werden müssen....

 aber da ihr minderjährig seid müssen die erst eure Eltern anrufen dann Staatsanwaltschaft und so weiter das darf nur die Polizei ! Nicht das Ordnungsamt ... 

würde schon aufmerksam im Briefkasten schauen aber so lange die nicht euch gesagt haben das & das werfen wir euch vor & das passiert jetzt wäre eine einklage oder sonstiges ungültig ... 

Zumal der Konsum legal ist nur der Besitz von Cannabis ist illegal 😄Also mach dir nicht so den Kopf :) selbst wenn du mit geraucht hast viel Wasser trinken wenn deine Eltern ein Drogentest machen wollen dann ist das in 7 Tagen aus den Urin draußen ( wenn du kein daierkonsument bist ) :)

Warum sollte ein Drogentest gemacht werden müssen?

@melman86c

Weist ja nicht ob jmd Angst bekommt sein Eltern alles erzählt und dann die Eltern sich untereinander Bescheid geben und dann wenn sie/er sagt habe das nicht gemacht , und die Mutter möchte als Beweis ein machen sowas halt 

Du bist beim Autofahren NICHT durch THC-Konsum andererer zu belangen, zumal, durch KEINE Blutentnahme oder Schnelltest ein Nachweis von THC bei Dir angeordnet oder festgestelllt wurde.

Trotzdem, da sie Deine Dataen haben, würde ich an Deiner Stelle auf KEINEN Fall bekifft am Straßenverkehr teilnehmen.

Relaxe & enjoy im richtigen Setting!

Oh wie schlimm ist ja nicht so das Cannabis konsumieren nichtmal eine Straftat ist?!

Aber der Besitz ist eine Straftat und man kann etwas schlecht konsumieren ohne es zu besitzen, Sherlock. Klugscheisser das nächste mal woanders.