Beim Kiffen erwischt + Besitz.. was Tun?

8 Antworten

1. Wie alt bist Du? Wenn Du unter 21 bist, wird ein Verfahren wegen Drogenbesitz in NRW soweit ich weiß normalerweise nur gegen Auflagen wie Sozialstunden eingestellt.

2. Bist Du vorbestraft? Wenn nicht und Du über 21 bist, dürfte das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Dies kann in NRW bis zu einer Menge von zehn Gramm Cannabis geschehen.

3. Problematisch könnte hier die Nähe zu deinem Auto sein. Wenn Du damit irgendwo in der Pampa gestanden hast und offensichtlich nach dem Kiffen noch fahren wolltest, teilt die Polizei dies möglicherweise der Führerscheinstelle mit.

4. Den Fragebogen würde ich in jedem Fall ignorieren. Einen Anwalt brauchst Du bei der jetzigen Sachlage auch nicht. Nur wenn Dir ein Fahrverbot oder Ähnliches aufgedrückt werden soll, würde ich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

Ich bin unter 21 und bisher noch nie bei der Polizei aufgefallen. Mein Auto stand am Bahnhof, sodass ich gesagt habe, dass ich mit dem Zug weggefahren wäre

@ClaraRuppi

"Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und ihnen gleichgestellte Heranwachsende können zwar eingestellt werden. Dies geschieht jedoch nur unter Einhaltung richterlicher Auflagen wie beispielsweise regelmäßige Drogenscreenings, Teilnahme an Drogenberatungsseminaren, Therapien oder Sozialstunden."

http://www.drug-infopool.de/gesetz/nordrhein-westfalen.html

Wenn Du unter 18 Jahre bist, dürfte es also Auflagen für eine Einstellung geben. Wenn Du zwischen 18 und 21 Jahre alt bist (wovon ich ausgehe) hängt dies davon ab, ob bei Dir noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.

Wenn ja ist mit einer Auflage zu rechnen, wenn nein nicht. Um so reifer und selbstständiger Du bereits bist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit von Jugendstrafrecht und damit eine Einstellung nur gegen Auflagen. Stattdessen ist dann mit einer Einstellung wegen Geringfügigkeit und ohne Auflagen zu rechnen.

@Philippus1990

Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Ja, ich bin über 18 :) Dennoch muss ich der Polizei erstmal was zurück schreiben... genügt es "Ich bin mit der Vernichtung" einverstanden" oder muss ich noch angaben in dem Frage bogen geben.., also zu meinem Konsumverhalten?

@ClaraRuppi

Du musst als Beschuldigte abgesehen von deinen Personalien gar keine Angaben machen. Also auch nicht zum Konsumverhalten. Zu den Personalien gehören Vor-, Familien- und Geburtsnamen, der Ort und Tag deiner Geburt, dein Familienstand, dein Beruf, dein Wohnort, deine Wohnanschrift und deine Staatsangehörigkeit.

Die Personalien dürften aber ohnehin feststehen. Wenn diese nicht vollständig bekannt sein sollten, würde ich die entsprechenden Angaben ergänzen und den Fragebogen ohne weitere Ergänzungen zurückschicken. Das Cannabis wird eingezogen ganz egal ob Du dich damit einverstanden erklärst oder nicht.

@Philippus1990

Ok vielen Dank. Dann fülle ich nur meine Personalien aus und schick dies ohne weiteren Kommentar ab. Ich hab die befürchtung, wenn ich noch angabe, dass ich mit der vernichtung einverstanden bin, dass dies dann wieder eine "aussage" darstellt, dass ich damit zugegeben habe, etwas dabei gehabt zu haben..

@ClaraRuppi

Ganz genau. Wobei das in diesem Fall bereits bewiesen sein dürfte. Aber die Menge ist strafrechtlich eben kaum der Rede wert.

Hallo! Hier kannst du viele nützliche Information finden: http://www.gruene-hilfe.de/ Da ist auch ein Link wo die regionalen Büros erscheinen, da kannst du auch hingehen und die werden dir helfen. Alles gute.

rufe einen anwalt an und vereinbare einen termin zur rechtsberatung.  der anwalt kann dich verbindlich beraten, ohne dass du ihn gleich "anheuern" musst. nimm die unterlagen (brief von der polizei) mit - und sag beim anwalt vor allem die wahrheit.

so ein rechtsberatungstermin kostet um die 30 euro. aber du bist auf der sicheren seite. besser als mit konkreten hier gegebenen ratschlägen, was genau du in den antwortbrief von der polizei reinschreiben sollst.

Anwalt ist Unnötig, wegen nem Gramm Weed

@winstoner14

es geht nicht um das eine gramm, sondern wie er den bogen von der polizei am besten ausfüllt und wie er sich zu dem tatvorwurf äussert. 

wenn man da keine erfahrung hat, geht man besser einmalig zum anwalt.

Mach keine angaben. Du musst der polizei nicht antworten, dass steht wahrscheinlich auch am ende des briefes. Das Verfahren wird sowieso eingestellt meist eingestellt bei der menge.

Leider kann ich keinen satz dazu finden, dass ich keine Angaben machen muss.. Am Anfang steht nur drin "Sie werden gebeten, den beiligenden Äußerungsbogen in gut leserlicher Form ausgefüllt (Druckbuchstaben) und unterschrieben innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreiben an die oben angegebene Polizeidienstelle zurückzusenden.

@ClaraRuppi

Du wirst gebeten. Ja, "bitten" dürfen sie natürlich. Du musst aber grundsätzlich nie vor einer Polizei aussagen, und es bringt auch nix außer Nachteilen.

@Sogemacht

Erstmal danke... aber wenn ich den Brief jetzt ignoriere, kommen dann nicht noch weitere strafen auf mich zu?

@ClaraRuppi

Nein, Dir steht es als Beschuldigte nach § 136 StPO frei, ob Du dich zum Tatvorwurf äußern willst oder nicht. Du musst lediglich deine Personalien wahrheitsgemäß angeben.

Personalien sind deine Vor-, Familien- und Geburtsnamen, der Ort und Tag deiner Geburt, dein Familienstand, dein Beruf, dein Wohnort, deine Wohnanschrift und deine Staatsangehörigkeit.

Die Verweigerung der Angabe deiner Personalien oder die falsche Angabe von Personalien stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG dar und kann mit Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Einen Anwalt einzuschalten würde ich unterlassen, denn die sind sehr Teuer und bringen in sonem Fall recht wenig.

Du kannst selber entscheiden, ob du zur Polizeilichen Vernehmung gehst oder nicht. (Bist nur bei der Staatsanwaltschaft und Gericht verpflichtet)

Das Verfahren wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne bzw. mit Auflage meist einer Geldstrafe eingestellt.

Wenn du einen Führerschein hast, dann wird dich noch ein Brief vom Strassenverkehrsamt erwarten, wegen einem Ärztlichen Gutachten, was du höchstwahrscheinlich ablegen musst!

Gruß winstoner14

Zur Vernehmung muss ich laut dem schreiben nicht... der Satz "Ich möchte bei der Polizei vernommen werden" ist sogar durchgestrichen wurden. Leddiglich folgender Satz ist zu finden "
Sie werden gebeten, den beiligenden Äußerungsbogen in gut leserlicher
Form ausgefüllt (Druckbuchstaben) und unterschrieben innerhalb von zwei
Wochen ab Zugang dieses Schreiben an die oben angegebene
Polizeidienstelle zurückzusenden. " Ich versteh das so, dass ich eine Antwort hinschreiben MUSS... Aber ich weiß halt nicht was ich hinschreiben muss

@ClaraRuppi

Nein, musst du nicht. Wenn du dich nicht äußerst, dann ließt der Staatsanwalt: zwei Gramm Marihuana sichergestellt, beim Joint rauchen ertappt. Punkt.

Wenn du zur Polizei gehst, quetschen sie höchstens zusätzliche Infos aus dir raus. Das bringt nichts, außer Nachteilen.

@Sogemacht

Ok, dann äußere ich mich garnicht... Oder was passiert, wenn ich nur zurück schreibe "Ich bin mit der vernichtung der sichergestellten menge einverstanden?" Oder gebe ich damit schon wieder zu, dass ich was dabei hatte? Wenn ich den Brief jetzt ignoriere, befürchte ich weitere Konsequenzen irgendwie oder mache ich mir da unnötige sorgen?

Schreib einfach nichts zurück. Da wird dir nichts Strafschärfend ausgelegt. Warte einfach bis du deinen (höchstwahrscheinlichen) Strafbefehl bekommst. Bezahlt den, dann ist die Sache gegessen. Die meisten Staatsanwälte sind sowieso überfordert und haben keine Nerven solch ein Bagatell Delikt anzuklagen!