Beim Jobcenter abmelden - was passiert mit der Krankenversicherung?

7 Antworten

Ich habe gelesen, dass diese automatisch gekündigt wird.

Wo hast du das denn gelesen? Das ist völliger Unsinn.

Du bleibst in der Familienversicherung und damit ist gut.

Diese ist aber in vielen Ländern überhaupt nicht gültig.

@mondfaenger

Wo steht denn überhaupt was vom Ausland?

Solange er einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist er natürlich familienversichert.

@NamenSindSchwer

Er will einige Monat reisen. Meinst du, er will nur in Deutschland rumreisen?

@mondfaenger

Warum nicht? Fällt mir grad schwer mir vorzustellen wovon ein 18 Jähriger mit Hartz Eltern eine Weltreise finanzieren will. Möglich ists natürlich. Dann greift aber Satz 2:

Solange er einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist er natürlich familienversichert.

Sollte er wirklich seinen Wohnsitz komplett abmelden unterliegt er auch nicht mehr der deutschen Krankenversicherungspflicht, dann muss er sich in D überhaupt nicht mehr versichern.

@NamenSindSchwer

Wenn er ins Ausland (zumindest ins außereuropäische ) reist, dann nützt ihm diese "Familienversicherung" überhaupt nichts, weil sie ganz einfach nicht anerkannt wird. Da spielt auch sein Wohnsitz keine Rolle. Er muß eine Auslandskrankenversicherung abschließen, wenn er versichert sein will.

@mondfaenger

Das sind doch zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe.

Einmal gehts darum in welcher Form die deutsche Versicherungspflicht erfüllt ist, wie er in dem Zeitraum also in Deutschland versichert ist. Und das hat er über die Familienversicherung, da muss der Krankenkasse kein Cent gezahlt werden und die Versicherung wird auch nicht beendet.

Und dann gehts darum wie er im Ausland versichert ist. Sollte er wirklich ins Ausland gehen, sollte er IMMER eine entsprechende Auslandsreise KV abschließen, da ihm die deutsche GKV da so oder so nichts nützt. Darum ging es in der Frage aber überhaupt nicht, wobei der Hinweis trotzdem korrekt und wichtig ist.

mit ALG2 bist du gar nicht mehr familienversichert. seit Januar 2016 wurde das gesetzlich geändert. seitdem sind Kinder und Jugendliche, die Hartz4 beziehen ab dem 15. Lebensjahr selbst versichert und das Jobcenter zahlt die Beiträge.

mit der Abmeldung vom Jobcenter musst du dich oder deine Eltern, darum kümmern, dass du für die Zeit ab Ende ALG2 in die Familienversicherung wieder aufgenommen wirst. die kostenfreie Familienversicherung ist bis zur Vollendung des 23. Lebensjahr möglich, egal ob man noch zu Hause wohnt oder nicht.

da du nur reist, und nicht deinen Wohnsitz ins Ausland verlagerst, bleibt damit auch das Recht auf die Familienversicherung bestehen.

aber da eben wie gesagt in Deutschland nichts automatisch geht, muss die Familienversicherung extra beantragt werden.

Wer beim Jobcenter gemeldet ist, ist krankenversichert. Wenn du dich dort abmeldest, bist du auch aus der Krankenversicherung raus. Da gibt es keine "Familienversicherung"! Du mußt dich für die Zeit selbst versichern und je nachdem, wohin du reist, gilt die "normale" Krankenversicherung nicht, sondern du mußt eine Auslandskrankenversicherung abschließen.

Da gibt es keine "Familienversicherung"!

Der §10 SGB V sieht das aber anders...

Ja - dies ist möglich!

Löse deine Wohnung in Deutschland auf und melde dich beim Einwohnermeldeamt ab. Dann verlasse Deutschland und du musst keine Krankenkassenbeiträge mehr zahlen.

Musst aber für alle Arzt-, oder Krankenhausrechnungen alleine aufkommen.

Wenn man nicht versichert ist, zahlt auch niemand (außer dir) die Kosten.

Du musst Dich selbst um die Beiträge kümmern. Schreibe die Krankenkasse an.

Es dauert, bis sie sich melden. Dann bist Du wahrscheinlich schon auf Reise.

Du musst etwa 80 Euro im Monat, an Krankenkassenbeitrag selbst zahlen.

Je nachdem, in welches Land er reist, gilt diese Krankenversicherung nicht, sondern es muß ein spezielle Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.

@mondfaenger

Wenns wirklich ins Ausland geht, sollte er die sowieso abschließen, egal in welches Land er reist.

Du musst etwa 80 Euro im Monat, an Krankenkassenbeitrag selbst zahlen.

Falls er wirklich freiwilliges Mitglied bei seiner GKV sein muss (was nahezu ausgeschlossen ist) beläuft sich der Mindestbeitrag auf ~180€ pro Monat.

Der Mindest-Beitrag bei der GKV liegt bei ca. 180 € / Monat.