Beim Hausverkauf hat der Verkäufer die Grunderwerbssteuer vom Käufer übernehmen müssen? Steuerlich beim Verkäufer absetzbar?

4 Antworten

Seltsame Frage- wie die Name schon sagt heisst das ja Grunderwerbssteuer, der Verkäufer erwirbt aber nichts sondern veräußert. Entsprechend ist er da auch nicht steuerpflichtig und kann in der Folge auch nichts absetzen.

aber er hatte doch damit ein zusätzliche Belastung

@Mikela51

Nein- wenn ich das jetzt richtig verstanden habe war es ja nur eine Kaufpreisminderung? Ergo bekommt trotzdem der Käufer den Steuerbescheid und kann dann seinerseits die Steuerzahlung geltend machen. Der Verkäufer hat hingegen keine zusätzliche belastung, sondern lediglich einen geringeren Ertrag.

@Mikela51

spielt keine rolle, wenn er keinen spekulationsgewinn erzielt hat, ist die steuer sein privatvergnügen, er hat da keine zusätzliche belastung

das ist einfach eine minderung des kaufpreises

für welche steuer soll der verkäufer das ansetzen können?

ist es ein spekulationsobjekt?

sicher kann er es ansetzen, indem er es mit dem kaufpreis in abzug bringt, er hat objektiv einfach die grunderwerbssteuer weniger als kaufpreis bekommen

das ist schlicht eine kaufpreisreduktion

ist eine idiotische konstellation, weil die grunderwerbssteuer auf den kp gezahlt wird

wäre besser gewesen, den kp um diese summe direkt zu senken, dann wäre auf die differenz keine grunderwerbssteuer angefallen

Die Grunderwerbsteuer wird doch normalerweise durch das Finanzamt direkt vom Käufer verlangt??

Oder meinst die die Grundsteuer? Da ist es (zumindest in Bayern) so, daß der Verkäufer das laufende Kalenderjahr noch bezahlen muß, weil das Finanzamt die Eigentumsänderungen immer erst im neuen Jahr umsetzt. Das kann man aber privat vom Käufer zurückverlangen.

Das war so im Kaufvertrag vereinbart!

ja und warum unterschreibst du den?

der Investor kaufte das Haus und vermietete es dann an den Verkäufer.Dieser will wissen,ob er die extra Ausgabe bei seiner Einkommensteuererklärung absetzen kann.

@Mikela51

Ich will doch nur wissen,ob er das absetzen kann....

@Mikela51

nur wenn es ein spekulationsobjekt war und er mit dem verkauf einen spekulationsgewinn erzielt hatte, dann kann er diesen mindern

wenn nicht, kann er da gar nichts ansetzen

@WaffenfuerAfle

vielen Dank und frohes Weihnachtsfest!