Beim Einordnen zum Linksabbiegen überholt und gerammt?
Hallo, gestern Abend war ich unterwegs um eine Bekannte abzusetzen. Ich fuhr innerorts auf mehr oder weniger Hauptstraße entlang. Dann sagte sie mir, ich solle vorne links abbiegen in die Grundstückseinfahrt, dort kann ich gleichzeitig drehen, um in die andere Richtung weiterfahren zu können. Ich habe den Blinker nach links gesetzt und meine Geschwindigkeit langsam bis zum Stand verringert. Natürlich habe ich links eingeordnet. Nun stand ich und ehe ich im Augenwinkel sehen konnte, wurde ich schon von einem überholenden Auto am Spiegel gerammt. Nun haben wir die Polizei gerufen und diese meinte ich hätte eine Teilschuld. Ich habe den Vorfall so geschildert, habe sehr wenig gesagt, um nichts falsches zu sagen IM Eifer des Gefechts. Habe zwei Zeugen mit im Auto gehabt. Der Streitwert liegt bei beiden Autos bei einer leicht zerkratzten Spiegelkappe. Kann mir nun einer Tipps geben, bevor ich meine Rechtsschutz versicherung anrufe?
7 Antworten
Ich habe ja keinem den Weg geschnitten, ich habe den Blinker gesetzt und langsam die Geschwindigkeit reduziert und mich links eingeordnet. Waren zwei Spuren, einmal meine und einmal die entgegengesetzte. Rechts wäre genau so viel Platz zum dran vorbei fahren gewesen wie links über die entgegensetze Spur. Ich stand links eingeordnet, als ich vom Überholenden gerammt wurde, ich bin NICHT gefahren. Es wäre links und rechts genug Platz gewesen für ein ungefährliches Überholen.
Du willst wegen sowas ernsthaft deine Rechtsschutz anrufen? Deinen Schilderungen nach habt ihr wirklich beide Schuld - nimm es einfach hin.
Im Normalfall wird man (wenn man nach Anweisung in unbekanntem Gebiet fährt) immer erst langsamer und setzt DANN den Blinker. Wenn er/sie jetzt da also so durch die Gegend schleicht, ist es ganz normal, dass die Hinteren dieses Verkehrshindernis überholen. Und wenn dann plötzlich der Blinker gesetzt, noch weiter nach links gefahren und angehalten wird, kann man halt nicht immer rechtzeitig ausweichen.
Du willst wegen sowas ernsthaft deine Rechtsschutz anrufen?
Ja natürlich,
dafür hat man so was ja.
Ich habe den Blinker nach links gesetzt und meine Geschwindigkeit
langsam bis zum Stand verringert. Natürlich habe ich links eingeordnet.
Nun stand ich
Du hast beim Unfall gestanden?
Dann sehe ich keine Teilschuld.
Diese käme Dir nur dann zu wenn Du im Abbiegevorgang gewesen,
also gefahren wärst - denn als Linksabbieger musst Du den nachfolgenden Verkehr beachten.
Ich sehe die Schuld zu 100% beim Überholenden,
dieser hätte die Situation erkennen müssen und dann nicht überholen dürfen.
Hallo.
Du schreibst das 2 Fahrspuren da waren, du dich aber links eingeordnet hast, also leicht auf die Entgegenkommende Fahrspur. Du hast den Rückwärtigen Verkehr nicht beachtet, deshalb bekommst du eine Teilschuld.
2 Spuren, einmal meine in Fahrtrichtung und eine in entgegengesetzte Richtung. Links eingeordnet im Sinne von links auf meiner Spur.
Ich war nicht dabei, aber meistens wird es so ausgelegt. Bin seit 23 Jahren Taxifahrer, aber kann mich auch irren.
Da hst Du recht schlechte Karten, hatte ähnliches bereits erlebt und musste echt staunen:
Beim Linksabbiegen, speziell auf ein Grundstück, hast Du als Fahrer DOPPELTE Rückschaupflicht...also Schulterblick mehrfach und notfalls sogar einweisen lassen.
Klingt blöd, hatte bei mir aber zur Folge, dass ich auf meinem Schaden sitzen geblieben bin
Beim Linksabbiegen, speziell auf ein Grundstück, hast Du als Fahrer DOPPELTE Rückschaupflicht...also Schulterblick mehrfach und notfalls sogar einweisen lassen.
So wie ich das lese hatte er den Abbiegevorgang noch nicht begonnen.
Eingeordnet, Geblinkt - aber er stand noch.
o.k., hast recht, nachdem ich noch einmal alles inkl. der neuen Kommentare gelesen habe, sehe ich bei dem Fragesteller auch keine Schuld...sofern er wirklich GESTANDEN hat und zwar ganz links auf SEINER Fahrbahnhälfte...und schon wären unabhängige Zeugen wichtig
nein, so wie er es schildert, ist er unschuldig
niemand muss erwarten überholt zu werden, wenn er links abbiegt