Beim Autofahren jemandem Stinkefinger gezeigt, Anzeige?

7 Antworten

StGb § 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Soweit sagt es der Gesetzestext, dies heißt in erster Linie. Nicht vorher verrückt machen und erstmal abwarten ggf. ein Anwalt zu Rate ziehen.

Ansonsten in Zukunft einfach besonnener reagieren.

Tja da hast du wohl jemanden bedrängt. Oder jemand hat nicht aufgepasst und über sich selber geschimpft.Das du seine Mundbewgungen auf dich beziehst lässt allerdings auf ersters schließen. Und du wärst nicht der erste den ein Stinkefinger so einiges kostet

Erstmals müssen Beweise her ! Und wenn es 1gegen 1 ist ...dann wird die Sache höchstwahrscheinlich eingestellt wegen mangelhafter Beweise !

Ich war mit meiner Freundin im Auto, er war alleine. Ich hätte jetzt in diesem Fall eine Zeugin die das abstreitet kann, wobei er alleine war und somit eigentlich nichts beweisen könnte

@hellokitty5858

Na dann hast. Du gute Karten! Mach dir kein Kopf !

Er dürfte es schwer haben da was zu beweisen, weil es Aussage gegen Aussage steht.

Ich denke er wollte Dir mit dem Foto machen Angst machen.

Außerdem hat er damit auch eine Ordnungswidrigkeit gemacht, denn mit dem Handy während der Fahrt rumspielen darf man nicht.

Klar, könnte er behaupten, dass er nicht alleine war aber ob sich für eine falsche Aussage Jemand hergibt, das wird wohl nicht oft passieren.

Ein anwalt der dann den Zeugen ein bisschen unter Druck setzt, das eine Falschaussage mit Freiheitsstrafe geahndet wird, da hat schon so mancher Zeuge gekniffen.

Keine Sorge... Selbst wenn er ein Foto von deinem Finger hat würde es vor gericht nicht verwendet werden. Am ende steht aussage gegen aussage.