Beim Arbeitsamt abmelden: Was bedeutet das für die Rente?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um die Arbeitslosigkeit als Ausfallzeit im Sinne der Rentenversicherung angerechnet zu bekommen, musst du weiterhin arbeitssuchend gemeldet sein. Wenn du dich "abmeldest" geht die Arbeitsagentur davon aus, dass du an einer Vermittlung nicht mehr interessiert bist.

Von dem Moment an zählt auch nichts mehr für das Altersruhegeld.

Aufrecht erhalten kannst du das nur, wenn du auch ohne Bezüge weiterhin "arbeitssuchend" bleibst. Dazu ist es erforderlich, dass du dich UNAUDGEFORDERT mindestens einmal im Quartal bei der Arbeitsagentur persönlich vorstellst. Wird diese Meldung unterlassen, fällst du aus der Statistik raus, und auch die Ausfallzeit wird nicht mehr anerkannt

Auch ein Jahr ohne Beitragszahlung erhöht die Rente um den Wert deines eigenen Durchschnittsverdienstes.

Es werden ja die erreichten rentenpunkte mit den versicherten Jahren multipliziert

Beispiel ein Jahr Erziehungszeit ohne Beiträge = ca 28,00 € Rente

Noch etwas eingefallen: Die Rentenberechnung richtet sich ja nach den in soundsoviel Jahren "erwirtschafteten" Entgeltpunkten und nicht rein nach Jahren. Wenig Verdienst = wenig Einzahlung = wenig Rente.

Das ist ja das Problem mit den 450,- Euro-Jobs: "Ich habe 30/40 Jahre gearbeitet und krieg nur 150 Euro Rente" sind die Klagen, weil nicht begriffen wird, wie eine Rentenberechnung erfolgt. (Ist nur ein Beispiel; gilt natürlich auch für 40 Jahre Arbeit, die nicht gut bezahlt wurde.)

Wird zwar in deinem Rentenanspruch berücksichtigt, da jedoch keine Einzahlungen erfolgen, sind das verschwindend geringe Beträge )im 0,00-Cent-Bereich). Besser: Selbst Mindestbeitrag monatlich leisten, schon damit der Anspruch auf Erwerbsunfähigkeit bestehen bleibt.

So wurde es mir mal erklärt.

Selbst Mindestbeitrag monatlich leisten, schon damit der Anspruch auf Erwerbsunfähigkeit bestehen bleibt.

Klappt nicht, wenn der Mindestbeitrag von derzeit 85,05 € im Monat freiwillig entrichtet wird. Anspruch auf EM Rente entsteht nur aus Pflichtbeiträgen.

Wenn Dir kein Arbeitslosengeld I mehr zusteht, dann kannst Du doch jetzt Arbeitslosengeld II also Hartz IV beantragen. Wenn Du Hartz IV beziehst, zahlt das Jobcenter auch monatlich den Mindestbeitrag an Rente für Dich in die Rentenkasse ein. Ist ja immerhin besser als gar nichts.

Nein. Eini Rentebeitrag für H-4ler gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Und auch vorher handelte es sich nicht um den Mindestbeitrag!

@Schuhsohle

Das stimmt definitiv nicht!

"Als Hartz 4-Empfänger bzw. Arbeitslosengeld 2-Empfänger sind Sie Mitglied in gesetzlichen Versicherungen. Die Beiträge dazu übernimmt die Bundesagentur für Arbeit. Zu diesen Versicherungen zählen:

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Pflegeversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Bundesagentur für Arbeit entrichtet für Sie den Mindestbeitrag von 40,00 Euro/Monat für die Rentenversicherung. Die Zeiten der Arbeitslosigkeit werden als Anrechnungszeit gewertet Unfallversicherung Auf dem Weg zu und von Ihrer Arbeitsagentur/ARGE bzw. leistungserbringenden Kommune sind Sie bei Unfällen versichert. Dies gilt auch für Wege zu Bewerbungsgesprächen

@sobek90

Zeiten des Bezugs von ALG II sind

keine

Beitragszeiten!!

Es werden von Jobcenter keine Beiträge mehr an die DRV entrichtet!

Es sind Anrechnungszeiten, jedoch keine Beitragszeiten. Und nur für Beitragszeiten gibt es Entgeltpunkte.

das hat nicht nur Einfluss auf deine Rente und mit der Abmeldung erfolgt auch die Abmeldung deiner Krankenversicherung.

Das nur als Tipp mit am Rande.

das hat nicht nur Einfluss auf deine Rente und mit der Abmeldung erfolgt auch die Abmeldung deiner Krankenversicherung.

Nein. Es ändert nur seinen Status auf freiwillig gesetzlich versichert, und damit müsste der die etwa 160,- € im Monat für KV und PV selbst bezahlen.