beihilfe zur unfallflucht
also meine Freundin und ihr Kollege fuhren beide in ihren eigenen auto . der Kollege kommt durch nässe von der Strasse ab und fährt gegen einen Laternenpfahl ! meine Freundin bleibt mit stehen und hilft dem Kollegen . dabei hält ein Taxifahrer an und bietet seine Hilfe an . diese aber brauchen keine und der Taxifahrer fährt wieder . dem Kollegen ging es gut und dummerweise Beschließen beide erstmal nach hause zu fahren weil beide unter Schock stehen ! der Taxifahrer wird sich wohl beide Nummernschilder notiert haben den einige zeit später stehen (wie soll es auch anders sein ) die Polizisten vor der Tür! meine frage 1. was hat der Unfallfahrer zu beführten ? und 2. Was hat meine Freundin zu erwarten ?? beide hatten kein Alkohol !!
3 Antworten
Gemäß § 142 StGB,Absatz 5 ist jeder Unfallbeteiligter, "dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann." Ist das nicht der Fall,darf man sich straffrei vom Unfallort entfernen,die Freundin hätte also nichts zu befürchten.
Der Kollege hat sich als Unfallbeteiligter gem. § 142 StGB strafbar gemacht.
Weil beide unter Schock stehen, setzen sie sich ins Auto und fahren nach Hause.??? Gehts noch. Die Polizei ist nicht so blöd. Wenn beide im jeweils eigenen Auto nach Hause gefahren sind, hat deine Freundin wahrscheinlich nichts zu befürchten.
Wenn sie aber den Unfallfahrer mitgenommen hat, könnte es Beihilfe sein.
Wer unter Schock noch Auto fährt, sollte mit Fahrerlaubnisentzug bestraft werden! Blöde Ausrede! Ihr habt beide bestimmt Handys und beide in der Fahrschule "Verhalten bei Unfällen" studiert. Und dann so was. Die Freundin hat nichts verkehrt gemacht. Der Kollege hat eine Unfallflucht begangen.