Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Geldwäschegesetz?

5 Antworten

Das ist in Deutschland nicht strafbar. Gegenüber dem Deutschen Finanzamt muß du die 350000 Euro als Verkaufserlös angeben. Gegen diese Praktiken in Griechenland wird in nächster Zeit verstärkt ermittelt. Da könnte eine Strafe auf dich zukommen.

Da hat ja wohl eher der Notar ein Problem, zwei Kaufverträge für ein- und dasselbe Grundstück mit 2 verschiedenen Beträgen auszustellen.

Ich kenne das nur so, dass neben dem offiziellen Kauf und Kaufvertrag der Verkäufer eben noch einen Umschlag mit Geld übergeben bekommt, eben das Schwarzgeld. Damit ist dann plötzlich der Verkäufer im Besitz von Schwarzgeld. Wenn der dann seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, interessiert das deutsche Finanzamt doch nicht, bei welcher Gelegenheit der Rückkehrer das Geld bekommen/verdient hat.

Ganz bestimmt ermittelt das deutsche Finanzamt nicht, was auf dem griechischen Kaufvertrag für eine Summe steht (interessiert nicht, davon kann das deutsche Finanzamt auch nicht mehr kassieren) und die Griechen fragen das deutsche Finanzamt nicht, was der Einwanderer für Vermögenswerte angegeben hat und dann noch, wann und wie er die erworben hat.

Das Risiko bei so was ist ein ganz anderes : der Staat hat ein Erstkaufsrecht ! (In Deutschland sicher, in Griechenland wahrscheinlich) Also, wenn der Staat das Grundstück haben will, erklärt der den Verkauf für nichtig und bezahlt dem Verkäufer die ausgemachte Summe und der Käufer behält sein Geld, bekommt aber das Grundstück nicht. In dem Fall würde der Verkäufer nur die 150 000 Euro bekommen und fertig !

Immobilien werden auch in GR nicht bar bezahlt und Verkäufe nicht final per Handschlag besiegelt. Dass Notare hoch offiziell zwei Verträge ausfertigen, einen für die Besteuerung und einen für den tatsächlichen Kaufpreis, ist der Regelfall, egal ob Region oder Großstadt, nicht die Ausnahme. Und die Behörden spielen trotz anderslautender gesetzlichen Regelungen munter mit - gegen ein angemessenes Trinkgeld versteht sich. Wir als Mitteleuropäer staunen über diese unglaubliche Praxis. Von etwa 40 Kaufinteressenten gab es nicht einen einzigen, der kein Schwarzgeld einschleusen wollte und keinen einzigen, der nicht dieses Verfahren mit den zwei Verträgen zur dreisten Steuerhinterziehung wünschte. Kommentar des Maklers: So ist das hier nun mal! Soviel zur Realität im Alltag von GR. Und wir in Deutschland sind diejenigen, die das alles finanzieren.

@merz484

Nicht WIR Deutschen finanzieren das, sondern DIE Deutschen, ich nicht mehr !

Verstehe ich nicht, wenn man alles das weiss, wie man dann nach Deutschland zurückkommen kann, freiwillig ! Ich werde NIE mehr nach Deutschland zurückkommen, das alles soll doch bezahlen wer will, ich ganz bestimmt NICHT !

Ansonsten, Deutschland ist nicht halb so bieder, wie alle meinen. Ich hatte mal einen Kollegen, Doctor der Chemie, Staatsangehörigkeit : GB, der hatte Zeiten seines Lebens in einem Weltkonzern Italien gearbeitet und berichtete, die Italiener hätten immer gesagt, bei Ihnen sei das ja aschon schlimm, aber das schlimmste Land in Europa, was Bestechung angeht, sei Deutschland ! Nur die kleinen Leute machen da bisher nicht mit, so was findet in Deutschland nur im grossen Stile statt, dafür dann aber auch mit deutscher Gründlichkeit !

verstehe ich nicht, Steuerhinterziehung in doppelter Hinsicht. Denn die Grunderwerbsteuer muss doch der Käufer tragen. Also hat doch zunächst der Erwerber auf diese "schwarz" geflossenen 200.000 EURO keine Grunderwerbsteuer von 22.000 EURO gezahlt.

Nun weiß ich nicht, ob nach griechischen Steuerrecht Kapitalerträge, hier durch Verkauf der Immobilie versteuert werden müssen. Aber auch wenn es so wäre, dürfte dem jetzt noch Deutschland verzogenen doch wohl nichts mehr nachkommen.

Geldwäschegesetz??

Die Herkunft des nach Deutschland transferierten Geldes ist doch bekannt.

Wie allerdings das anhand von Unterlagen nachgewiesen wurde, kann nur spekuliert werden.

Und wie können wir dir nun helfen - bist du die deutsche Frau die mit einem Griechen zusammenlebte oder diejenige, die das Haus in Griechenland kaufte.

Ein Fall aus dem Bekanntenkreis, wir sind also weder Verkäufer noch Käufer. Ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz ist das wohl auf Grund der Abwicklung über die Konten nicht, habe ich gelernt. Allerdings hat der Verkäufer (und natürlich auch der Notar) Beihilfe zur Steuerhinterziehung des Käufers geleistet. Dieser konnte a) die zu zahlende Grunderwerbsteuer deutlich reduzieren und b) ein Kapital von 200.000 EUR der Einkommensteuer entziehen. Vermutlich hätte er 350.000 EUR brutto verdienen müssen, um 200.000 EUR netto zu haben. Wertzuwächse sind übrigens für den Verkäufer nicht steuerpflichtig.

@merz484

Hallo merz84, ja bestimmt hat auch der Notar die Hand aufgehalten, denn ansonsten hätte er die Burkundung auf Basis von 350 TEUR sauber abgeschlossen.

Überschrift: Griechenland - das wird noch eine Generation dauern, bis so etwas nicht mehr möglich ist - oder andere Europäer werden sich daran orientieren.

@helmutgerke

Im Gegenteil, man hat ja auch in Deutschland extra Gesetze zur Förderung von Bestechung und Korruption gemacht !

Wenn sich früher ein Beamter bestechen liess und das kam raus, dann wurde der hart bestraft. Dem Bestecher passierte dagegen gar nichts, das war also gefährlich für den Beamten.

Heute ist das in Deutschland anders geregelt, wenn so was rauskommt, dann ja, weil der Bestecher das ausgeplaudert hat und dann wird der hart bestraft. Den Beamten kann man nicht bestrafen, weil bis dahin die Akten unauffindbar verschwunden sind und die erst wiedergefunden werden, wenn die Sache verjährt ist. So kann der Beamte dem Bestecher drohen, wenn er nicht noch mehr Geld bezahlt, verpfeift der Bestochene ihn.

Irgendwann wird die alte Generation weg sein, die noch es bizzili Ethik hatte und die Jungen werden diese Gesetze auch für sich nutzen.

Es erfüllt in Deutschland weder den Tatbestand der Steuerhinterziehung noch der Geldwäsche, da der Vorgang in Griechenland ablief.

Wäre das Grundstück in Deutschland, wäre es wohl eine absichtliche Verkürzung von Grunderwerbsteuer und somit Steuerhinterziehung.

Da Steuerschuldner bei der Grunderwerbsteuer Verkäufer und Erwerber sind (wird im Kaufvertrag nur auf den Erwerber abgewälzt), wäre es bei beiden Steuerhinterziehung.

Evtl. liegt auch noch Steuerhinterziehung bei Erwerb der ursprünglichen 200.000 Euro hervor, aber die Steuer wurde vermutlich auch nicht Deutschland hinterzogen.

Mit Geldwäsche hat das gar nix zu tun. Das Geld stammt ja nicht aus. Verstoss gegen die Meldepflichten evtl., denn Bareinfuhren ab 10.000 oder 15.000 Euro müssen dem Zoll bzw. der Bundesbank gemeldet werden. (irgendwem jedenfalls)

Wenn das Geld von KOnto zu KOnto überwiesen wurde, ist das kein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz

Und was die Griechen machen interessiert hier keinen.