Beihilfe zum Sozialbetrug, oder?

3 Antworten

Da es in deinem Fall keinen Sozialbetrug gibt, kann auch er nicht belangt werden.

Ich würde dir empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen und ihn zu fragen. Wenn es Beihilfe ist, musst du dafür aber Beweise haben. 

Die gibt es ja. Protokolle meines Sachbearbeiters

am bbsten fragst du einen anwalt bzgl. hilfe bei deinem rosenkrieg...