Beihilfe NW werden defekte Brillengläser ersetzt?

1 Antwort

Hallo geerothe, Brillen sind seit einigen Jahren nicht mehr im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und im Rahmen der Gleichbehandlung hat auch die Beihilfe diese Leistungen aus dem Katalog gestrichen (Ausnahme Kinder und bei hohen Dioptrien-Zahlen, ab 6), aber Du müßtest auch eine Teilabsicherung in der privaten Krankenkasse haben, die dürfte anteilsmäßig zahlen.

Und was besagt jetzt deine Antwort ? Dass Du die Frage nicht verstanden hast oder dich mit dem Beihilferecht eines Beamten überhaupt nicht auskennst. Manchmal wäre es einfach sinnvoll, nichts zu schreiben.

Aufwendungen für Sehhilfen sind nur bis zu bestimmten (nach Art der Gläser gestaffelten) Höchstbeträgen i.d.R. nur für einfache Ausführungen und auch nur dann beihilfefähig, wenn die erstmalige Beschaffung der Brille vom Augenarzt schriftlich verordnet worden ist. Bei erneuter Beschaffung einer Brill oder von Kontaktlinsen genügt die Refraktionsbestimmung eines Augenoptikers. Dies Aufwendungen sind im Rahmen der Höchstbeträge beihilfefähig a) vor Ablauf von drei Jahren seit dem Kauf der bisherigen Brille oder Kontaktlinsen, wenn die Ersatzbeschaffung der Brille notwendig ist, weil - sich die Sehschärfe geändert hat, oder die bisherige Brille verloren gegangen oder unbrauchbar geworden ist.

Ergänzend gibt es auch bei einigen privaten Krankenversicherungen Beihilfeergänzungstarife, die die Differenzkosten vollständig abdecken. z.B. bei der DBV

Gruß aus dem Süden.