Beide ALG-ll, Heirat - Wohnung?
Hallo.
Ich schreibe im Namen von Bekannten.
Folgender Fall:
Beide ALG-II-Empfänger aber ebenfalls beide Selbstständig in einem Nebengewerbe.
Wohnen getrennt, er hat eine 2-Raum-Wohnung, wo er ebenfalls arbeitet und sie das gleiche, nur in einer 1-Raum-Wohnung.
Die beiden wollen nach 4 Jahre Beziehung endlich heiraten.
Nun die Frage:
Wie läuft das mit der Wohnung ab? Ich mein, zusammenziehen wäre - auch von Amtswegen her - logisch, aber in ihren Wohnungen undenkbar.
Müssen die vor der Heirat eine Wohnung suchen, natürlich den Grund angeben, ihre Wohnungen kündigen und nach der Genehmigung der Wohnung zusammenziehen und heiraten? Oder vorher heiraten und dann die Wohnung?
Ich bin da als außenstehende irgendwie überfragt und frage euch mal.
Vielen Dank.
Liebste Grüße
2 Antworten
Das beste, was sie machen können - heiraten, sich gemeinsam eine Wohnung suchen, Wohnungsangebot nehmen, damit zum JC, eine Kostenübernahme im entsprechenden Angemessenheitsbereich beantragen und dann gleichzeitig beide Wohnungen aufgeben und in eine gemeinsame größere ziehen.
Wenn erst der eine zum anderen in die Zwei-Raum-Wohnung zieht, passiert häufig, dass das JC diese zwar klein, aber nicht zu klein findet für zwei Leute.
Dass die da ja auch noch drin arbeiten, interessiert das JC gar nicht, wie hier schon jemand richtig schrieb.
Und dann hat man das Problem, dass man in der (subjektiv zu kleinen) Wohnung sitzt, das JC aber einen Umzug nicht für nötig hält.
Heißt: keine Kaution (Darlehen), keine Kostenübernahme für den Umzug und genau die Miete in der alten Höhe und keinen Cent mehr.
Also: erst heiraten, dann den Antrag auf eine gemeinsame angemessen große Wohnung stellen, Wohnung suchen ...
Vielen Dank! Gebe es so weiter! :-)
Spätestens nach der Heirat ist es eine Bedarfsgemeinschaft, daher werden keine zwei Wohnungen bezahlt. Eine Zweiraumwohnung ist für zwei Leute durchaus zumutbar, also zieht sie einfach zu ihm, dann wird geheiratet.
Du wirst doch wohl nicht glauben, dass der Steuerzahler für ihre Geschäftsräume aufkommt. Die muss man als Selbstständiger schon selbst bezahlen.
Die Räume die sie nutzen, werden ja nicht als Geschäftsräume gewertet, wurde schon überprüft. Ich meine, wäre es nicht sinnvoller eine 3-Raum-Whg zu nehmen und dann ein Raum davon als "gemeinsames Arbeitszimmer" und die restlichen dann zu bewohnen? Würde ja wieder überprüft werden.. Ach ich weiß nicht wie ich das erklären soll was ich meine.. -__-
Wenn zwei Räume zum wohnen reichen, reicht auch die Zweiraumwohnung. Arbeitszimmer werden nicht vom Steuerzahler finanziert, der von dir vorgeschlagene Plan wäre Erschleichung von Leistungen. das ist strafbar. 3 Zimmer werden ohnehin nicht genehmigt, wie will man das auch begründen?
Dennoch vielen Dank, für deine Hilfe.
Entscheidend sind die m² und der Mietpreis, nicht aber die Anzahl der Räume.
Entscheidend sind die m² und der Mietpreis, nicht aber die Anzahl der Räume.
Es muss überhaupt erst mal der Umzug bewilligt werden und der ist nicht notwendig, wenn eine Zweiraumwohnung zur Verfügung steht.
was die Fläche angeht, so gibt es keine genauen Vorgaben, aber Gerichtsurteilen zur Folge sind es etwa 15m² pro Erwachsene Person und 10m² pro Kind, die als notwendig angenommen werden. In der Stadt, wo Wohnraum teuer ist, kann es durchaus weniger sein.
@ rztpoll
ind es etwa 15m² pro Erwachsene Person und 10m² pro Kind, die als notwendig angenommen
Das wird schwierig mit 15 m² pro Person - wenn er allein in max. 15 m² wohnt ...
Es gilt: 45 m² für die erste Person + 15 m² für jede weitere erwachsene Person oder 10m² pro Kind.
Das wird schwierig mit 15 m² pro Person - wenn er allein in max. 15 m² wohnt ...
Er wohnt ja in einer zwei Zimmer Wohnung. Die wird schon mehr als 15m² haben. Außerdem sind kleine Wohnungen in Ballungsräumen mit hohen Mieten keine Seltenheit. Da wären 45m² durchaus fürstlich. Wo hast du die 45m² denn her?
Wo hast du die 45m² denn her?
Das sind gängige Richtwerte der Jobcenter und nachzulesen hier:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596977408d3a01.php
http://www.hartziv.org/angemessene-wohnkosten.html
was die Fläche angeht, so gibt es keine genauen Vorgaben
Nicht ganz genau aber so ziemlich. Bei einer Person ca. 45- 50 m²
Trotz das sie selbstständig sind? Sie ist Fotografin und er EDV-Dienstleister.