Beide ALG-ll, Heirat - Wohnung?

2 Antworten

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Das beste, was sie machen können - heiraten, sich gemeinsam eine Wohnung suchen, Wohnungsangebot nehmen, damit zum JC, eine  Kostenübernahme im entsprechenden Angemessenheitsbereich beantragen und dann gleichzeitig beide Wohnungen aufgeben und in eine gemeinsame größere ziehen.

Wenn erst der eine zum anderen in die Zwei-Raum-Wohnung zieht, passiert häufig, dass das JC diese zwar klein, aber nicht zu klein findet für zwei Leute.

Dass die da ja auch noch drin arbeiten, interessiert das JC gar nicht, wie hier schon jemand richtig schrieb.

Und dann hat man das Problem, dass man in der (subjektiv zu kleinen) Wohnung sitzt, das JC aber einen Umzug nicht für nötig hält.

Heißt: keine Kaution (Darlehen), keine Kostenübernahme für den Umzug und genau die Miete in der alten Höhe und keinen Cent mehr.

Also: erst heiraten, dann den Antrag auf eine gemeinsame angemessen große Wohnung stellen, Wohnung suchen ...

Vielen Dank! Gebe es so weiter! :-)

Spätestens nach der Heirat ist es eine Bedarfsgemeinschaft, daher werden keine zwei Wohnungen bezahlt. Eine Zweiraumwohnung ist für zwei Leute durchaus zumutbar, also zieht sie einfach zu ihm, dann wird geheiratet.

Trotz das sie selbstständig sind? Sie ist Fotografin und er EDV-Dienstleister. 

@EuleVanDark

Du wirst doch wohl nicht glauben, dass der Steuerzahler für ihre Geschäftsräume aufkommt. Die muss man als Selbstständiger schon selbst bezahlen.

@rztpll

Die Räume die sie nutzen, werden ja nicht als Geschäftsräume gewertet, wurde schon überprüft. Ich meine, wäre es nicht sinnvoller eine 3-Raum-Whg zu nehmen und dann ein Raum davon als "gemeinsames Arbeitszimmer" und die restlichen dann zu bewohnen? Würde ja wieder überprüft werden..  Ach ich weiß nicht wie ich das erklären soll was ich meine.. -__-

@EuleVanDark

Wenn zwei Räume zum wohnen reichen, reicht auch die Zweiraumwohnung. Arbeitszimmer werden nicht vom Steuerzahler finanziert, der von dir vorgeschlagene Plan wäre Erschleichung von Leistungen. das ist strafbar. 3 Zimmer werden ohnehin nicht genehmigt, wie will man das auch begründen?

@rztpll

Dennoch vielen Dank, für deine Hilfe.

@EuleVanDark

Entscheidend sind die m²  und der Mietpreis, nicht aber die Anzahl der Räume.

@johnnymcmuff

Entscheidend sind die m²  und der Mietpreis, nicht aber die Anzahl der Räume.

Es muss überhaupt erst mal der Umzug bewilligt werden und der ist nicht notwendig, wenn eine Zweiraumwohnung zur Verfügung steht.
was die Fläche angeht, so gibt es keine genauen Vorgaben, aber Gerichtsurteilen zur Folge sind es etwa 15m² pro Erwachsene Person und 10m² pro Kind, die als notwendig angenommen werden. In der Stadt, wo Wohnraum teuer ist, kann es durchaus weniger sein.

@rztpll

@ rztpoll
ind es etwa 15m² pro Erwachsene Person und 10m² pro Kind, die als notwendig angenommen

Das wird schwierig mit 15 m² pro Person - wenn er allein in max. 15 m² wohnt ...

Es gilt: 45 m² für die erste Person + 15 m² für jede weitere erwachsene Person oder 10m² pro Kind.

@EstherNele

Das wird schwierig mit 15 m² pro Person - wenn er allein in max. 15 m² wohnt ...

Er wohnt ja in einer zwei Zimmer Wohnung. Die wird schon mehr als 15m² haben. Außerdem sind kleine Wohnungen in Ballungsräumen mit hohen Mieten keine Seltenheit. Da wären 45m² durchaus fürstlich. Wo hast du die 45m² denn her?

@rztpll

was die Fläche angeht, so gibt es keine genauen Vorgaben

Nicht ganz genau aber so ziemlich. Bei einer Person ca. 45- 50 m²