Bei welchem Beschäftigungsverhältnis, fällt man raus aus Hartz 4?

6 Antworten

Huhuuu...sozialversichert bist du über Teilzeit-und Vollzeitjob...ein Minijob wird dir weniger helfen von Hartz IV raus zukommen....

Von deinem Verdienst werden dir 100€ und von dem restlichen 20% nicht berücksichtigt...alles andere wird angerechnet

Es kommt darauf an wie hoch deine KDU ist usw....lg blümchen

die ARGE kann, muss und wird dir das genau erleutern - das ist deren Job nicht unserer :)

Das ist aber eine komische Frage....es kommt doch nicht auf die Zeit an, sondern lediglich auf den Verdienst, welcher dann gegengerechnet wird. Es gibt einen kleinen Betrag, den man dazu verdienen kann, dann wird aufgerechnet und irgendwann ab einer bestimmten Grenze fällt die Harz IV Bedürftigkeit weg. Dann gibt es aber bei Geringverdienern wieder andere Möglichkeiten wie Wohngeld und so weiter. Diese Frage ist pauschal eher nicht zu beantworten.

Wie und wo man Geld verdienen kann ist wohl eher regional und nach Fähigkeiten zu bewerten. Grundsätzlich empfehle ich einen Besuch beim Arbeitsamt (mit Terminabsprache) und/oder bei der Jobbörse. Hier bekommst Du Empfehlungen für Bewerbungsadressen, nachdem dein Profil erstellt wurde. Weiter kann man natürlich alle Sozialen Netzwerke in der Umgebung und sonstige Stellenausschreibungen durchforsten und sich telefonisch, per Mail oder altüblicher Bewerbung um einen Job bemühen.

Nimm mal Kontakt mit diesen Institutionen auf, sprich mit deinem Harz-Berater und informiere dich vor Ort über deine Möglichkeiten...ich denke, dass diese Plattform der eher uneffektivere Weg ist...Wünsche dir viel Glück :-)

Du fällst aus Alg2 raus, wenn dein Einkommen ausreichend hoch ist. Das wiederum hängt von den Umständen ab, wie hoch die Miete (Mietanteil) ist z.B., wie gross die Bedarfsgemeinschaft ist.

Mit 450 Euro Job wirst du das sicher nicht erreichen, in dem Fall bist du weiter über die Arge Krankenversichert. Bei einem Teilzeitjob mit etwas mehr Einkommen bist du durch die Arbeit sozialversichert. Du und der AG zahlen dann die Versicherungen halb/halb.

Es gibt dann auf einer Seite deinen Bedarf (plus Mietanteil) und auf der anderen Seite dein Einkommen. Vom Einkommen werden Freibeträge abgezogen (100 Euro und dann 20 % des restlichen Einkommens) und wenn du dann abzüglich Freibeträge über deinen Bedarf kommst, dann bist du aus Alg2 raus, vorher gibt es Aufstockung in entsprechender Höhe.

Bei unterschiedlichem Einkommen wird das per Gehaltszettel monatlich berechnet, was einem noch zusteht.

Das kommt auf die individuellen Umstände an,also ob du z.B. Single bist oder eine eigene Familie hast und wie hoch euer Bedarf nach dem SGB - ll wäre !

Würdest du angenommen Single sein,dann stünden dir derzeit min. 404 € Regelsatz und deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und das ergibt dann dein Bedarf.

Auf Erwerbseinkommen stehen dir Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu,diese werden aus dem Brutto berechnet,theoretisch vom Netto abgezogen und ergibt dann das anrechenbare Einkommen,dass dann auf deinen Bedarf bzw. Leistungen abgezogen würde.

Kannst du diesen dann mit deinem anrechenbarem Einkommen decken,dann würdest du aus dem Bezug raus sein.

Die ersten 100 € ist der Grundfreibetrag,von 100 € - 1000 € Brutto stehen dir 20 % Freibetrag zu und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Somit würdest du bei angenommen 1200 € Brutto auf 300 € Freibetrag kommen,würdest du 900 € Netto bekommen,dann läge dein anrechenbares Einkommen nach Abzug der Freibeträge bei 600 €.

Würde deine KDU - jetzt angenommen 356 € betragen,dann käme noch min.dein Regelsatz von 404 € dazu,dann läge dein Bedarf bei min. 760 € und dir würden noch 160 € an Aufstockung zustehen.