Bei Versteigerung vom haus, wie lange Zeit für den Auszug?

3 Antworten

Das kommt auf die Situation an:

  • Wohnt der Sohn dort zur Miete und besteht ein Mietvertrag?
  • Wurde dem Sohn gekündigt?
  • Wurde das Haus inkl. Bewohner versteigert?
  • Besteht ein sog. Wohnrecht?

Unerheblich ist jedoch, wem das Haus vorher gehört hat. Maßgeblich ist, wem das Haus nun gehört. Aber ich denke, die Eigentümer werden sich schon melden.

Nein- es gibt kein eingetragenes Wohnrecht..Er wohnt seit seiner Kindheit im Haus. So hat er auch keinen Mietvertrag.

Er wurde , sozusagen mitversteigert..bzw. die Ersteigerer wußten nicht, das noch jemand im haus wohnt. Obwohl die Mutter es bei Gericht angegeben hat, das der Sohn darin wohnt. Er ist volljährig.

@KarinWeber

Dann würde ich sagen, hat er Sohn gar keine Zeit für den Auszug, da er gar kein Recht hat, in einem Haus zu wohnen, das ihm nicht gehört. Er muss sofort ausziehen. Das kann auch gar nicht anders sein. Wenn A ein Haus gehört und der Eigentümer dieses Hauses aufgrund eines Verkaufs oder einer Versteigerung den Eigentümer wechselt, dann muss selbstverständlich nicht nur A ausziehen, sondern mit ihm auch alle, die A dort beherbergt hat. Anders sähe es aus, wenn Mieter in dem Haus wohnen würden, denen nicht ordentlich gekündigt wurde. Diese hätten zunächst Anspruch auf Wohnraum, da sie ja Miete zahlen. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein.

@kosy3

Wenn es ein Mitvertrag gäbe, dann gebe es ein Sonderkündigungsrecht, entsprechend BgB. Es bleibt so lange Zeit, bis der neue Erwerber, Sie auffordert zum ausziehen. In der Regel, sind das vier Wochen, aber das bestimmt der neue Ersteher. Es gibt dafür keine gesetzlich vorgeschriebene Zeit.

@Doro16

Irrelevant. Es gibt keinen Mietvertrag. Der Sohn wohnt offensichtlich unter gleichen Bedingungen, wie andere im Hotel "Mama".

wenn das haus seiner Mutter gehört hat und es bereits abbezahlt ist dann wird er es doch geerbt haben dann findet im normalfall keine Versteigerung statt sofern das Haus denn auch abbezahlt ist wenn nicht wird er es wo möglich mit den Schulden geerbt haben und wenn er diese nicht bezahlen kann droht tatsächlich eine Zwangsversteigerung und dann muss er natürlich auch ausziehen

achja und WANN er ausziehen muss bekommt er normalerweise von der zuständigen Behörde mittgeteilt

@Neelo

nein bekommt er nicht mitgeteilt, aber er kann gern im zuständigen Amtsgericht fragen, in dem die Versteigerung stattfand, der oder die Rechtspfleger, die das Verfahren durchgeführt haben, geben da mit Sicherheit gern Auskunft.

@Neelo

Welche "Behörde" soll denn dafür zuständig sein, Leute zum Auszug aufzufordern, die in Häusern wohnen, die Private Dritte ersteigert haben?

Wenn das Haus zwangsversteigert ist, und kein bestehendes Wohnrecht existiert, dann liegt der Auszug der gesamten Familie an dem neuen Ersteher. Es legt kein Gericht oder sonstige Behörde fest, es ist Sache des Ermessens des Erwerber bzw Ersteigererer