Bei Verspätung eine stunde abbuchen?

8 Antworten

Darf er eigentlich nicht - was steht denn im Vertrag wie das mit den Stunden gehandhabt wird? Er kann dir eine Abmahnung geben für zu Spät kommen aber nicht einfach hingehen und Stunden abziehen die dir eigentlich zu stehen.

So ist es.

Aber selbst eine Abmahnung wäre bei einer so geringfügigen Verspätung, wie sie hier genannt wurde, unberechtigt.

Pünktlichkeit wird vorausgesetzt und muss nicht angekündigt werden!

Sei froh, dass dir bloß 'ne Stunde abgezogen wird. Einige Unternehmen schreiben Abmahnungen!

Das ist - sorry - Unsinn!

Erstens ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, (minimale) Verspätungen mit Stundenabzügen zu "bestrafen"; Betriebsbußen dürfen nur verhängt werden, wenn sie klar definiert und mit einem Betriebsrat vereinbartwurden!

Zweitens rechtfertigen geringfügige Verspätungen keine Abmahnung, allenfalls eine Ermahnung!

Darf mein Chef das einfach so?

Schlicht und einfach: Nein!

Bei einem Stundenabzug (bei selbst minimalen Verspätungen) handelt es sich um eine Strafmaßnahme des Arbeitgeber, zu der er nur unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt ist.

Strafen - oder Betriebsbußen - darf der Arbeitgeber nur verhängen, wenn sie mit einem Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung vereinbart wurden; gibt es keinen Betriebsrat, gibt es auch keine Betriebsbußen! Der Arbeitgeber ist jedenfalls nicht berechtigt, solche Strafen/Bußen eigenmächtig zu verhängen.

Außerdem müssen solche Strafen/Bußen genau definiert und angemessen und allgemein im Betrieb bekanntgegeben worden sein.

Ohne diese Voraussetzungen darf der Arbeitgeber keine Strafen verhängen; ihm bleibt dann nur die arbeitsrechtliche Maßnahme der Abmahnung. Aber selbst die ist bei einer so geringfügigen Verspätung wie in Deinem Fall nicht berechtigt; da darf der Arbeitgeber nur eine Ermahnung aussprechen (bei mehrfacher Wiederholung kann dann selbstverständlich aber auch eine Abmahnung ausgesprochen werden).

Neben dem Bemühen, in Zukunft solche Verspätungen zu vermeiden (sofern das denn möglich ist - wie durch früheres Aufstehen oder Losfahren, Einkalkulieren voraussehbarer Verspätungen im ÖPNV oder Staus usw.) , kannst du den Arbeitgeber nur auf sein rechtswidriges Verhalten hinweisen und eine Gutschrift Deiner unberechtigt einbehaltenen Stunden verlangen. Ob Du dazu allerdings willens und in der Lage bist, kann ich nicht beurteilen - "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge.

Die bisherigen Antworten - mit Ausnahme derer von Kitharea und besonders Quandt - sind in rechtlicher Sicht schlicht und einfach Unsinn!!

Dann sieht der Chef das wohl als erzieherische Maßnahme an, damit du lernst pünktlich zu erscheinen. Das kannst du ja in Zukunft ganz einfach vermeiden.

Normal ist dass die angebrochene Viertelstunde nicht zählt, wenn du verspätet bist.

Dann sieht der Chef das wohl als erzieherische Maßnahme an

Ja und? Deswegen soll das berechtigt sein?!?

Erstens ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, (minimale) Verspätungen mit Stundenabzügen zu "bestrafen"; Betriebsbußen dürfen nur verhängt werden, wenn sie klar definiert und mit einem Betriebsrat vereinbart wurden!

Zweitens rechtfertigen geringfügige Verspätungen keine Abmahnung, allenfalls eine Ermahnung!

wie du damit umgehen musst?  zukünftig pünktlich kommen! auch ein bis zwei minuten nach arbeitebeginn ist unpünktlich und leider kann man die azubis heutzutage nur so erziehen!

Richtig, den Rohrstock hamse ja abjeschafft ...

@Quandt

was hat das mit rohrstock zu tun?  es gibt einen offiziellen arbeitsbeginn und dann hat man arbeitsbereit da zu sein. das sollte man schon als schüler gelernt haben!

@Hexe121967

Bitte nicht falsch verstehen, Erziehung zur Vertragserfüllung ist auch bei mir gewünscht, doch bitte schön rechtlich einwandfrei!

Sollten die 1-2 Minuten stimmen, dann ist eine Ermahnung notwendig. Wenn der Chef hier 2 Minuten gegen mit 60 Minuten ausgleicht ist der Tatbestand der Bereicherung erfüllt. Jeder Ausbildungbeauftragte, jeder Gewerkschaftler und jeder Arbeitsrichter macht da dem Arbeitgeber einen hohen Schwenkeinlauf.

Die Arbeitszeit um die wenigen Minuten nach hinten hinaus zu Verlängern oder deren Summation nacharbeiten zu lassen, ok - aber Leistungen kürzen?

@Quandt

war in meiner firma gang und gäbe ehe die gleitzeit eingeführt wurde. verspätungen von wenigen minuten wurden mit min. einer halben stunde abzug geahndet. und ob ich jetzt den azubi abends dann länger da behalte oder ihm eine zeit abbuche, ist doch nun vollkommen egal.  alleine schon an einer Verspätung von angeblich "2 Minuten hin und wieder" kann man ja sehen, dass dieser Azubi eben nicht früh genug den weg zur arbeit aufnimmt. 

ehrlich gesagt, glaube ich ihm/ihr auch nicht, dass das so unverhofft kommt.  das man morgens pünktlich zur arbeit erscheinen muss, muss auch nicht irgendwo angekündigt werden.

@Quandt

Endlich einmal eine vernünftige, richtige Aussage!

@Hexe121967

Da muss ich dir leider widersprechen, es ist eben nicht vollkommen egal. Ein Ausbildungvertrag ist eine spezielle Form des Dienstvertrages und da kann nicht eine Seite einfach beschließen: "Ich kürze deine Vergütung ...", wir sind hier nicht in Amiland!

Nicht gleich zwei Sachen in die Waagschale werfen. Die Verspätung gehört abgestellt, wenn das nicht geht, kann der Arbeitgeber schlimmstenfalls das Ausbildungsverhältnis kündigen. Selbstherrlich die Ausbildungsvergütung kürzen, no way!

@Hexe121967
alleine schon an einer Verspätung von angeblich "2 Minuten hin und wieder" kann man ja sehen, dass dieser Azubi eben nicht früh genug den weg zur arbeit aufnimmt.

Das ist Unsinn, weil Du den jeweiligen Grund für die Verspätungen überhaupt nicht kennst. Wären sie eine Folge z.B. von Verspätungen des ÖPNV, dann hättest Du möglicherweise Recht.