Bei TV-L niedrigeres Gehalt durch Wechsel in höhere Entgeldgruppe?

2 Antworten

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/hoehergruppierung.html

Ich denke, wenn du diesen Link liest wird er einiges klarer. Eine Höhergruppierung darf grundsätzlich nie zum Nachteil des Arbeitnehmers sein. Die matrix zeigt Komma in welche Stufe man bei einer Höhergruppierung (ausgehend von der bisherigen entgeltgruppe auf der linken Seite) kommt.

In vielen Fällen erfolgt die Höhergruppierung stufengleich. E 11 Stufe 5 käme bei einer Höhergruppierung in E12 Stufe 5. Wer in E13 Stufe 3 ist, käme bei einer höhergruppierung nach E14 Stufe 2 zurück, bekommt aber dennoch mehr Geld als vorher.

Im Tarifvertrag für Bund und die Kommunen wurde sogar die stufengleiche Höhergruppierung vor ein paar Jahren beschlossen. jedoch ist das im Tarifvertrag der Länder noch nicht umgesetzt. gerade läuft ja wieder eine Tarifverhandlung, vielleicht wird das da dann auch erreicht. Dann wäre die Matrix in dem Link überflüssig.

Wichtig: diese Regelungen gelten alle nur für eine Höhergruppierung beim selben Arbeitgeber. Wenn jemand seinen Arbeitgeber wechselt, liegt es zum großen Teil am neuen Arbeitgeber, in welche Erfahrungsstufe er den neuen Mitarbeiter einstuft. Hierbei kann es dann tatsächlich zu einer solchen Situation wie du sie beschrieben hast kommen.

Ich selbst habe mal den Arbeitgeber gewechselt, habe beim neuen eine höhere Gruppe bekommen und habe dann auch meine Erfahrungsstufe mitgenommen, da der neue Arbeitgeber natürlich wusste dass ich für das anfangsgehalt natürlich nicht wechseln würde.

Nein, das stimmt so nicht. Es gibt im TV-L eine Regelung, nach der man beim Wechsel des Arbeitsplatzes nicht weniger als vorher verdienen darf.

Allerdings gibt es für Universitätsmitarbeiter Sonderregungen. Die beziehen sich aber meines Wissens auf die Länge des Arbeitsverhältnisses, damit man nicht nach jedem 1Jahresvertrag wieder von vorne anfängt. Dann würde man ja nie eine Erfahrungsgruppe weiterkommen.