Bei Trennung Zimmer der gemeinsamen Wohnung verschließen, um Eigentum zu sichern?
Hallo, ich habe mal eine Frage bzgl. einer gemeinsamen Wohnung mit meiner jetzigen Ex-Partnerin (Freundin, keine Frau oder Verlobte). Diese wurde letzte Woche von uns gekündigt. Donnerstag Kündigung unterschrieben, Samstag laut Ihrer Aussage verschickt. Am Fr. bereits kam sie mit ihren Eltern in die Wohnung und hat 90% ihrer Sachen geholt (wohl aus Angst ich könnte mir was aneignen?). Dazu kamen Beleidigungen, Drohungen, etc. durch die Eltern. Jedenfalls habe ich daraufhin den verbliebenen Teil meiner Sachen zusammengepackt und entweder zu meinen Eltern gebracht und das was ich nicht mitnehmen konnte, habe ich in das (freiwillig von ihr) geräumte Schlafzimmer gepackt und verschlossen (Zimmerschlüssel und Einsteckschloss). Gleiches mit meinem Bastelzimmer (Wertsachen in Höhe mehrerer tausend €). Wir haben eine 4,5 Zimmerwohnung, die ich nicht betrete, wenn Sie da ist (freiwillig). Nun hat Sie gestern Abend mitbekommen, dass ich die Zimmer verschlossen habe und hat heute einen Rechtsanwalt eingeschaltet (keine Ahnung wegen was genau).
Meine Frage lautet: - Darf ich die beiden Zimmer verschließen oder muss ich diese offen lassen, weil sie ebenfalls Mieterin ist (auch wenn Sie weniger bezahlt)? - Habe ich andere rechtliche Folgen zu Befürchten? (Einwürfe der Eltern waren am FR beim Einsammeln der Sachen: Terror meinerseits, Rauswurf aus Schlafzimmer, etc.) - Kann sie ausziehen ohne weiter Miete zu zahlen? Kann mir nämlich die Wohnung allein nicht leisten.
Um die anteilige Miete (mein Anteil) geht es dabei nicht, weil ich meiner Verpflichtung selbstverständlich nachkommen werde (Mitgehangen - Mitgefangen, möchte nur meine Ruhe haben).
Würde mich über eine rasche Antwort sehr freuen. vielen Dank
3 Antworten
Also mir fällt bei der Geschichte der §226 BGB ein:
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
Damit dürfte trotz gemeinsam gemieteter Wohnung das Verlangen nach Öffnung der Zimmer abgewehrt werden können.
Extra zur Wohnung hinfahren zu müssen ist ein Schaden.
Genau dafür ist §226 da, es gibt keinen vernüftigen Sinn, diese Räume betreten zu wollen.
ganz ofen gesagt ist die rechstlage hier mher als unklar. und das ist deine chance. lass die late klagen. bis in den 3 Monaten, wo ihr raus seit, hat sie das eh nicht durch. und DU mussst den Anwalt von der bestimmt nicht bezaahlen. schlimmstenfalls bekommst du die gerichtliche Aufforderung,die Zimmer zu öffnen... aber wie gesagt, sooo schnell geht das nicht. es sei denn, die Alte würde cops und gericht anlügen bzgl. dessen dass ihre Sachen in den Zimmern wären, kann sie das aber nicht beweisen, legt sie sich nur ein Ei ins nest.
lg, Anna
Verschliessen darfst Du die Zimmer nicht, da sie auch Mieterin ist. Aber sie muss auch ihren Mietanteil aufbringen, ob sie nun da wohnt oder nicht. Es sind ja nur noch 3 Monate bis ihr die Wohnung los seid, aber in der Zeit muss sie auch halt ihren Teil zahlen.
Warum darf ich diese nicht verschließen? In den Zimmern ist nichts was Ihr gehört. Es handelt sich auch nicht um ein "notwendiges Zimmer": Küche, Bad, WC sind frei zugänglich. Und wie gesagt, wenn ich es nicht für notwendig halten würde, würde ich die Zimmer offen lassen (oder ich die Möglichkeit hätte, die Zimmer zu räumen)...
Hmm, naja schaden im Sinne von, dass ich befürchte meine Sachen nicht so wieder vorzufinden, wie sie sind? Letztlich ist es ja Quatsch dort reinzuwollen, denn da ist ja nichts von ihr...