Bei Trennung Zimmer der gemeinsamen Wohnung verschließen, um Eigentum zu sichern?

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Also mir fällt bei der Geschichte der §226 BGB ein:

Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

Damit dürfte trotz gemeinsam gemieteter Wohnung das Verlangen nach Öffnung der Zimmer abgewehrt werden können.

Hmm, naja schaden im Sinne von, dass ich befürchte meine Sachen nicht so wieder vorzufinden, wie sie sind? Letztlich ist es ja Quatsch dort reinzuwollen, denn da ist ja nichts von ihr...

@Unwissender24

Extra zur Wohnung hinfahren zu müssen ist ein Schaden.

Genau dafür ist §226 da, es gibt keinen vernüftigen Sinn, diese Räume betreten zu wollen.

ganz ofen gesagt ist die rechstlage hier mher als unklar. und das ist deine chance. lass die late klagen. bis in den 3 Monaten, wo ihr raus seit, hat sie das eh nicht durch. und DU mussst den Anwalt von der bestimmt nicht bezaahlen. schlimmstenfalls bekommst du die gerichtliche Aufforderung,die Zimmer zu öffnen... aber wie gesagt, sooo schnell geht das nicht. es sei denn, die Alte würde cops und gericht anlügen bzgl. dessen dass ihre Sachen in den Zimmern wären, kann sie das aber nicht beweisen, legt sie sich nur ein Ei ins nest.

lg, Anna

Verschliessen darfst Du die Zimmer nicht, da sie auch Mieterin ist. Aber sie muss auch ihren Mietanteil aufbringen, ob sie nun da wohnt oder nicht. Es sind ja nur noch 3 Monate bis ihr die Wohnung los seid, aber in der Zeit muss sie auch halt ihren Teil zahlen.

Warum darf ich diese nicht verschließen? In den Zimmern ist nichts was Ihr gehört. Es handelt sich auch nicht um ein "notwendiges Zimmer": Küche, Bad, WC sind frei zugänglich. Und wie gesagt, wenn ich es nicht für notwendig halten würde, würde ich die Zimmer offen lassen (oder ich die Möglichkeit hätte, die Zimmer zu räumen)...