Bei Trennung Steuerklasse rückwirkend ändern? Auch ohne Unterschrift Ehemann?

5 Antworten

Man kann die Steuerklasse ändern lassen, jedoch nur, wenn sich dadurch nicht große Nachteile für einen von beiden ergeben. Wenn dies der Fall sein sollte, kann der oder die Benachteiligte die Änderung der Steuerklasse anfechten und hat dabei gute Chancen. Der Antragsteller oder die Antragstellerin wir dann verpflichtet, den Nachteil auszugleichen, was sich ggf. nicht lohnt, daher sollte man sich genau über die Folgen einer Steuerklassenänderung für beide informieren. Für Details rate ich, einen sachverständigen Anwalt für Familienrecht zu fragen wie z.B. diesen hier: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidungsanwalt-online/ im Raum NRW.

normalerweise ändert man in der Trennungsphase die Steuerklasse auf IV/IV. Man sollte das mit einem Steuerberater klären, denn während des Trennungsjahres haben beide Partner einen Anspruch darauf, die optimale Veranlagung (gemeinsame Veranlagung) zu wählen. Wenn die Trennung jetzt erfolgt und vom Amtsgericht bestätigt ist, dann gilt 2012 noch als Jahr der gemeinsamen Veranlagung. Wenn jetzt rückwirkend die Steuerklasse so geändert wird, dass dem anderen Ehegatten Nachteile erwachsen sollten, dann hat dieser einen Ausgleichsanspruch. Ich wäre also mit kleinen Steuer-Sticheleien vorsichtig. Das sollte man klären, sonst wird das flugs zum Rohrkrepierer. Ansonsten wäre dann 2013 mit Steuerklasse I und natürlich für beide mit höheren Steuern zu rechnen.

Sobald Ihr 2 getrennte Wohnungen habt, ändet sich das im Jahr da drauf automatisch bzw so war es bei mir.

Rückwirkend eher nicht, im Rahmen der Steuererklärung kann man dies aber angeben. Kommt auch auf den Zeitpunkt der Trennung an.

Ja das geht u. U.