Bei tel. Krankmeldung persönlich mit Chef sprechen?

9 Antworten

Die stelle, bei der man sich melden muss, sollte der Betrieb möglichst festlegen. Es macht Sinn, dass es der direkte Vorgesetzte oder die Personalabteilung ist.

Wenn der Chef das für sich in Anspruch nimmt, wirst du dich wohl dran halten müssen. In einem größeren Betrieb würde ich es aber für seltsam halten, wenn der Chef sich um solchen "Kleckerkram" kümmern würde.

Es besteht der leise Verdacht, dass er bei diesem Gespräch versuchen könnte, die Mitarbeiter über ihre Erkrankung auszufragen oder gar ihnen mit einem gewissen Druck die Krankheit "auszureden".

Sollte das passieren, lass dich nicht darauf ein. Du bist lediglich verpflichtet, dich krank zu melden und (falls möglich) anzugeben, wie lange du etwa krank sein könntest. Auf die Ursache für die Krankheit oder eine Diskussion, ob du nicht doch arbeiten könntest, musst du nicht eingehen.

In der Regel reicht der direkte Vorgesetzte, bzw. falls vorhanden, die dafür vorgesehene Person in der Personalabteilung. Auch die Sekräterin des Chefs kann reichen... rechtliche Regelungen gibt es da nicht.

Aber gerade in kleinen Betrieben wo der Chef alles selber macht, musst Du dich schon beim Chef selber krank melden.

Bei einem Arbeitskollegen, der dass dann einfach weitergibt sich zu melden, reicht in der Regel nicht aus. Der "dafür zuständige" muss es schon sein!

Alle haben "ein bisschen" Recht, am "Rechtesten" hat @ PeterSchu ! Ich ergänze: An der Tatsache, dass ein Unternehmen bestimmen kann, bei wem man sich arbeitsunfähig krank zu melden hat, "beißt die Maus keinen Faden ab"! Das fällt nämlich unter das sog. Direktionsrecht des Arbeitgebers. Hält man sich nicht daran, kann dies zur Folge haben, das man eine Abmahnung (mit Androhung einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses) bekommt. Wie und wann man sich im Unternehmen zu melden hat, ist individuell verschieden. Manche Unternehmen wollen erst eine AU-Bescheinigung sehen, wenn man länger als drei Tage krank ist, manche verlangen diese schon ab dem ersten Tag. Hier greifen außerdem häufig tarifliche bzw. arbeitsvertragliche Regelungen - also: Sich gut informiern! Was in der Regel alle wollen, ist die sofortige (Vorab-)Meldung per Telefon. Das ist auch verständlich, da der (nicht planbare) Ausfall möglichst schnell kompensiert werden muss. Wenn man ganz sicher gehen wollte, könnte man sich für alle (!) Krankzeiten vom Arzt einen "gelben Schein" holen. Dann müsste man (vor dem unverzüglichen Abschicken) bei der telefonischen Meldung daraus nur vorlesen: Den Ausstellungstag und die voraussichtliche Dauer. Richtig ist, dass man keine Diagnose (mithin die Art der Krankheit) nennen muss. Ich hatte übrigens mal einen älteren Chef, der nur gebrochene Beine als Krankheit akzeptierte - bis er selber mal schwer krank wurde :-(( Wenn man allerdings ein gutes Verhältnis zum Unternehmen hat, und die Krankheit nicht in den persönlichen, intimen Bereich fällt, sollte man schon sagen, warum man ausfällt. Was man aus versicherungsrechtlichen Gründen allerdings auf keinen Fall tun darf, ist, dass man während einer Krankschreibung arbeitet - das ist verboten und kann ggf. den Verlust der Versicherungsleistungen zur Folge haben! Das sollte man immer ablehnen, auch wenn der Chef noch so sehr darum bittet. Dann kann man nur wieder zum Arzt gehen und sich "gesund" schreiben lassen (wenn der das dann tut). Soweit esrt einmal... Gruß Nightstick

rechtlich ist es so, dass eine Krankmeldung beim mitarbeiter reicht - schließlich gibt es in Deutschland Datenspeicherung.

trotzdem würde ich eine email hinterhersenden. Dann hast du selbst Sicherheit, dass es eingegangen ist.

ansonsten, nicht vergessen, dass du einen Krankenschein brauchst, sollte die Erkrankung länger als 3 Tage dauern....

Dazu sagt das Entgeltfortzahlungsgesetz ganz klar in § 5 Abs.1/1 :

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet,dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.