Bei Tankstelle aufgesetzt, haftet die Tankstelle?

9 Antworten

Das ist das gleiche als fährt man auf jemand auf der ist dann auch nicht Schuld wen man nicht aufpasst Du bist wie man so schön sagt aufgefahren und nicht die Tankstelle auf dich da hat der Tankwart vollkommen Recht den geht dein Schrott nichts an ist da was an der Tankstelle durch diese Gurke was beschädigt worden zahlst Du das zu 100 % . 

Dass jede Tankstelle im mindesten Fall ein leicht abgesenktes Fundament im Bereich der Zapfanlagen zum Auffang möglicherweise austretender Kraftstoffe haben wird / muss, dass sollte Dir schon grundlegend klar sein.

Auch dass einige Tankstellen nicht ebenflächig, sondern ggf. nur über einen "abgesenkten Bordstein" mit etwaigem Buckel zwischen den Radständen erreichbar sind, das ist relativ klar und erfordert hier nur vom Fahrzeuglenker / Besitzer von Sonderfahrzeugen besonderes Augenmerk.

Auf mögliche "Besonderheiten" der Anfahrt auf das Grundstück müssen Tankstellenbetreiber nur dann hinweisen, wenn unmodifizierte "Alltagsfahrzeuge" vom Motorrad über PKW bis LKW / Glieder- / Sattelzüge hier mit ihren Normabmessungen / Freiräumen zwischen Achsen & Bodenwellen, bzw. Durchfahrtshöhen Probleme bereiten könnten.

Was meinst Du mit "ganz normalem Wagen...nur etwas länger ... " ?

Hast Du eine eher tief liegende "Stretch-Limousine" mit sehr langem Achsstand ? Eventuell etwas zu rasant über wechselnde Höhenprofile in der Zufahrt gerauscht ?

cls 500

@KsCaptainHook

Der sollte eigentlich bei angemessener Fahrweise ( langsam in nötiger Vorsicht und nicht tiefer, Fahrwerksdefekten oder überladen ) auf die meisten Tankstellen problemlos zulenkbar sein im optimalen Auslieferungszustand ab Werk unmodifiziert.

Da könnten auf zunächst eigene Kosten ( Nachweisbringung einwandfreier technologischer Funktionalität des Wagens ab MB-Auslieferungszustand ) und baulicher Ausführung des Tankstellengeländes an sich ( Nachweisführung durch entspechend wissende Bau-Sachverständige fü u.A. Tankstellen-Anlagen ) im Zweifel vor Ort entsprechende Fein-Analytiken treffen.

Da DU aber bestimmte "Musik" aufspielen willst, so zahlst Du selbst vorab erst mal die Gage der "Band" . ( Also etwaige SV-GA durch dich selbst veranlasst erst mal in Vorleistung auf Deine eigenen Kosten und  mögliches Prozess-Risiko.... )

Und wenn Du mit Deinem schweren ( Sport-) Wagen etwas zu rasant über eine Bodenwelle der Tankstellen-Zufahrt fuhrst , so KÖNNTE das Deine überhaupt möglichen Erfolgsaussichten nochmals MERKLICH reduzieren.

Video-Überwachung auch auf Tankstellen-Geländen ist Dir bekannt ? Daraus lässt sich anhand der aufgezeichneten "Frames pro Sekunde" der Kameraanlage sehr exakt berechnen, mit welcher Geschwindigkeit DU am beklagten Tag das überwachte Tankstellengelände mit Deinem Wagen befuhrst.

Aus den bekannten Anlagen zur Anzahl an Bildern pro Sekunde der Videoanlage, Deinem Fahrzeugmodell an sich und den Gegebenheiten des überwachten Bildausschnittes der TS-Überwachungsanlage lässt sich bis auf .,1 km/h errechnen, mit welcher Geschwindigkeit Du auf die Tankstelle in den Video-Überwachten Bereich einfuhrst.

Bei Tankstelle aufgesetzt, haftet die Tankstelle?

Eine Tankstelle kann nicht haften.

Haften könnten nur Personen, wenn man ihnen eine Schuld zuweisen könnte.

Bedeutet, du alleine haftest für den Schaden den du an der Tankstelle mit deinem Wagen verursacht hast.

Als Fahrer eines Stretch-Limousine sollte man wissen, dass man nicht überall damit fahren kann und sollte auch die Geschwindigkeit entsprechend anpassen.

Außerdem war es deine freie Entscheidung diese Tankstelle anzufahren. Du hättest ja auch die nächste wählen können. Alternativ auch mit einem Benzinkanister an die Tanksäule laufen können um Benzin einzufüllen.

Bei baulichen Mängeln abseits aktuell geltender Bauvorschriften KÖNNTE der Eigentümer oder Pächter eines Tankstellenbetriebes u.U. durchaus zu Rechenschaft im Nachgang gezogen werden....

Was im Vorlauf auf eigenes finanzielles Risiko aber wie gesagt dann durch zeitnahe Gutachten neutraler Art dann nachzuweisen wäre.

Das aber nur noch als rein fiktive Überlegung....

Das nervt mich jetzt, der Tankwart wollte von allem nichts wissen....

Cooler Typ - er macht es genau richtig.

Was interessiert es denn den Tankwart, wenn Du mit Deinem Auto Wege befährst, die für das Auto nicht geeignet sind?

achso deswegen soll niemand tanken......? coole tanke! Ich fahre ein cls 500!

@KsCaptainHook

Wenn du damit nicht fahren kannst, kauf dir einen Trabbi.

dann ist dein Fahrzeug doch nicht so normal - sonst wäre nämlich nix passiert. Wo hast aufgesetzt? schon an der Einfahrt oder erst bei den Tanksäulen?  

da eine Tanke von vielen Fahrzeugen angefahren wird, ist das eigentlich kein Problem - Überlängen setzen halt eher auf - man hat da langsamer zu fahren. 

Du als Fahrer bist verpflichtet dich zu vergewissern gewisse Stellen anzufahren ob das gefahrlos möglich ist. 

Dem Tankstellenbetreiber wird keine Verfehlung treffen.

direkt beim Einfahren! Ich fahre ein cls 500 weder tiefer noch länger..... Ich finde er haftet

@KsCaptainHook

was du findest .... sorry Trugschluss

kleines Beispiel

du hast ein Fahrrad am Dach - eine Durchfahrtshöhe von 2,2m sind vorgegeben, darfst du einfahren?? 

Nein

@peterobm

einfahren kann er schon, sollte aber zuerst das Fahrrad auf dem Autodach herunterholen.

Tut er es nicht, ist er aber auch verpflichtet die Schäden die er angerichtet hat zu zahlen.

@KsCaptainHook

Ich fahre ein cls 500 weder tiefer noch länger

Du widersprichst dir ja selbst!

mit einem ganz normalen Wagen nicht tiefergelegt nur etwas längeren Wagen

Was denn jetzt?