Bei Selbstauskunft gelogen. Nun wird ein Führungszeugnis verlangt. Was tun?

6 Antworten

Das kann deine fristlose Kündigung zur Folge haben.

So einfach ist das auch nicht. In den meisten Fällen wäre die Frage eh nicht zulässig, also drohen bei einer Lüge auch keine Konsequenzen. 

Allenfalls die Probezeit sehe ich hier als Problem an. 

@Interesierter

Nicht bei allen Lügen drohen Konsequenzen, das ist schon klar. Bei  dieser Lüge aber schon!

zu 1. du kannst dich auf einen Rechtsirrtum berufen:

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)
§ 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen

(1) Der Verurteilte

darf sich als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung

zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die

Verurteilung

1.
nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder
2.
zu tilgen ist.

zu 2. kommt eben auf deine Vorstrafe an: wieviel Tagessätze? Wie lange her? bei kleineren Strafen wird der Eintrag nach 5 Jahren gelöscht.

3. musst ein "Privatführungszeugnis" beantragen, da kommste wohl nicht drum rum. Im schlimmstenfall wirste gekündigt. zb wenn du eingesetzt wirst als Verräumer im Laden und bist aber verurteilt zu 150 Tagessätzen wegen Ladendiebstählen.

Hier könntest du in der Tat ein Problem bekommen. 

Aber strafrechtlich dürfte es keine Bewandtnis haben.

Nur, so eindeutig, wie das hier gerne dargestellt wird, ist es nicht. Die Frage nach einer Vorstrafe ist nur zulässig, wenn eine Vorstrafe ein zulässiger Ablehnungsgrund wäre wie z.B. bei einem Kassierer oder einer Sicherheitskraft.

Bei niedrigeren Tätigkeiten wird dies regelmäßig nicht der Fall sein. Allerdings bist du wohl noch in der Probezeit. Das heisst, dir könnte auch gekündigt werden, ohne Gründe anzugeben. 

Weiter steht nicht jede Strafe gleich für immer und ewig im Führungszeugnis. Deswegen wäre schon wichtig, was denn tatsächlich in deinem Führungszeugnis steht. 

Lies dich mal ein, nicht alle Strafen stehen auch im Führungszeugnis. Ich glaube bis 90 Tagessätze ist "frei"

Was meint ihr, wie soll ich jetzt am besten vorgehen?

Lasse Dir erst mal so ein Zeugnis geben und dann mal schauen ob es überhaupt drin steht.