Bei Rückgabe einer Autobatterie / Starterbatterie Auszahlung von Pfand verweigert

2 Antworten

http://www.gesetze-im-internet.de/battg/index.html

"§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien (1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. (2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht."

Gesetzestext hast du. Zentrale des Unternehmens kontaktieren und Verbraucherbeschwerde führen mit Hinweis auf das Gesetz! Hat mir bei der örtlichen Norma-Filiale geholfen in einer ähnlichen Situation.